Arbeitslosengeld I - Bemessung nach Mutterschutz und Elternzeit verfassungswidrig?

Im Rahmen der sog. Hartz - Gesetze wurde auch beschlossen, künftig die Höhe des Arbeitslosengeld I nicht mehr immer auf der Grundlage des zuvor tatsächlich erzielten Verdienstes zu berechnen. Vielmehr wird bei Mutterschutz und Elternzeit nicht gemäß § 130 Abs. 1 Satz 1 SGB III das tatsächliche Einkommen, sondern nach § 132 SGB III ein fiktives früheres Einkommen zugrundegelegt. Im Einzelfall kann dies zu erheblichen Einbußen führen. Das Landessozialgericht Berlin - Brandenburg hatte damit keine Probleme, wie wir …

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Themen: Einkommen , Sgb , Arbeitslosengeld , Berlin Brandenburg , Dresden , Zweifel , Aachen

Erschienen 16. Januar 2008 auf http://blog.juracity.de.

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