Arbeitsmarkt 2006
Blickpunkt Recht & Steuern | 3. Januar 2006 — Seit 2001 wurden mehrere befristete arbeitsmarktpolitische Instrumente eingeführt, um Arbeitsuchende leichter in Beschäftigung …
Film- und andere Kulturschaffende sollen künftig leichter Zugang zum Arbeitslosengeld erhalten. Das sieht eine Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag zur Verbesserung der sozialen Sicherung von kurz befristet Beschäftigten bei Arbeitslosigkeit vor, die das Bundeskabinett heute beschlossen hat. Mit der Neuregelung zielt die Bundesregierung auf die spezifische Lage insbesondere von Schauspielerinnen und Schauspielern.
Nach geltender Rechtslage setzt ein Anspruch auf Arbeitslosengeld Vorversicherungszeiten von zwölf Monaten innerhalb einer zweijährigen Rahmenfrist voraus (Anwartschaft). Da Kulturschaffende typischerweise überwiegend für kurze Zeitabschnitte - z.B. für die Dauer eines Filmprojekts - befristet beschäftigt sind, ist es ihnen oft nicht möglich, in dieser Frist die geforderte Anwartschaftszeit aufzubauen. Diese Schwierigkeit betrifft jedoch nicht ausschließlich Beschäftigte in der Kulturbranche, sondern gleichermaßen alle Beschäftigten, deren Erwerbsbiografie regelmäßig wiederkehrend von zahlreichen Unterbrechungen gekennzeichnet ist.
Mit der Neuregelung sollen alle überwiegend kurz befristet Beschäftigten künftig innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Arbeitslosigkeit statt zwölf Monate nur noch sechs Monate Vorversicherungszeit nachweisen müssen. Die Sonderregelung greift dabei nur zugunsten von Personen, die zuletzt ein Jahresarbeitsentgelt erzielt haben, das nicht über dem Durchschnitt aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer liegt (Bezugsgröße derzeit 30.240 €; jährliche Anpassung). So soll vermieden werden, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in ihren kurzen Beschäftigungsverhältnissen ein überdurchschnittlich hohes Jahreseinkommen erzielen, in ihren beschäftigungsfreien Zeiten zusätzlich Arbeitslosengeld erhalten.
Überwiegend kurz befristet Beschäftigte im Sinne der Neuregelung sind alle die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsverhältnisse überwiegend auf nicht mehr als sechs Wochen befristet waren. Einzelne längere Beschäftigungszeiten schließen damit den Zugang zu der Sonderregelung nicht von vornherein aus. “Überwiegend” heißt, dass mehr als die Hälfte der Beschäftigungstage während der Rahmenfrist kurz befristeten Beschäftigungsverhältnissen zugeordnet werden können. Erfüllen Beschäftigte die Voraussetzungen, so erhalten sie Arbeitslosengeld ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit; ein Ruhenszeitraum ist nicht vorgesehen.
Die Dauer eines mit weniger als zwölf Versicherungsmonaten erworbenen Anspruchs auf Arbeitslosengeld richtet sich nach dem für alle Versicherten geltenden Verhältnis zwisc…
» Vollständiger ArtikelErschienen 20. Mai 2009 auf http://www.rechtslupe.de.
Blickpunkt Recht & Steuern | 3. Januar 2006 — Seit 2001 wurden mehrere befristete arbeitsmarktpolitische Instrumente eingeführt, um Arbeitsuchende leichter in Beschäftigung …
Rechtslupe | 29. Dezember 2009 — Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht auch bei einem Wohnsitz in den Niederlanden. Dies entschied das Bundessozialgericht i…
Rechtslupe | 8. April 2010 — Die Erfüllung der Anwartschaftszeit für Arbeitslosenbeihilfe nach § 86a SVG setzt voraus, dass innerhalb der Rahmenfrist 12 Mon…
Rechtslupe | 7. Januar 2009 — Menschen, die nach Auslaufen ihres Krankengeldanspruchs einen Antrag auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente beziehungsweise Erwerb…
arbeit-familie.de | 4. September 2011 — LAG Köln, Urteil vom 16.05.2011, 2 Sa 1276/10 Ein Arbeitnehmer erkrankt über einen längeren Zeitraum. Eine Schwerbehi…
kanzlei-hoenig.de | 15. Mai 2010 — An der Kreuzung Danziger Str. / Prenzlauer Allee, wurde er durch einschalten des Blaulichts angehalten und überprüft. Der Bes…
Rechtslupe | 9. August 2010 — Ein Gründungszuschuss kommt auch in Betracht, wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht nahtlos an die anschließende Aufnahm…
Rechtslupe | 14. April 2009 — Bei einer angezeigten Unterbrechung der Arbeitslosigkeit für die Dauer von höchstens sechs Wochen ist eine erneute Arbeitslosme…
Rechtslupe | 30. Dezember 2008 — Zum 1. Januar 2009 tritt die neue Verordnung über die Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld in Kraft. Der mögliche Bezug von K…
Rechtblog | 1. März 2008 — Das Siebte Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze enthält insbesondere folgende Änderungen…
Der FONIC Internet-Tarif: Tagesflatrate für nur 2,50 €/Tag! Keine Vertragsbindung, kein Mindestumsatz, keine Grundgebühr! FONIC - Das ist die Wahrheit.