Arbeitslohn – welche Zinsen kann man beim Verzug des Arbeitgebers verlangen?
– welche kann man beim Verzug des Arbeitgebers verlangen?
Es kommt häufig vor – gerade in Zeiten der Wirtschaftskrise – , dass der Arbeitgeber den Arbeitslohn nicht rechtzeitig zahlt. Der
Arbeitnehmer steht vor der Situation, dass er – auf der einen Seite – den Arbeitgeber nicht verärgern will – auf der anderen Seite –
aber auch auf sein Lohnanspruch angewiesen ist. Sofern der Arbeitnehmer den nun selbst einklagen möchte, sei auf den Artikel verwiesen – “die häufigsten Fehler beim Einklagen von
Arbeitslohn“.
Viele Arbeitnehmer fragen sich in dieser Situation auch, ob sie wenigstens eine Entschädigung für die Verzögerung bekommen. Gemeint
sind meist die Zinsen. Aber welcher Höhe bestehen die Zinsen?
der Zinsanspruch des Arbeitnehmers
Befindet sich der Arbeitgeber mit der Zahlung des Arbeitslohnes im Verzug, dann hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Zahlung der
Verzugszinsen. Der Arbeitgeber kommt mit der Zahlung des Arbeitslohnes automatisch in Verzug, nämlich einen Tag nach Fälligkeit des
Arbeitslohnes. Wenn also der Arbeitslohn am 15. des darauf folgenden Monats zu zahlen ist, dann befindet sich der Arbeitgeber am 16.
automatisch im Zahlungsverzug ohne, dass der Arbeitnehmer eine Mahnung übersenden muss.
Die Höhe des Zinssatzes beim Verzug des Arbeitgebers ist in § 288 BGB geregelt. Nach § 288 BGB beträgt der Zinssatz 5-Prozentpunkte
über dem Europäischen
Zentralbank.
§ 288 BGB
“(1) Eine Geldschuld ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem
Basiszinssatz.”
W…
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