Kennzeichenschutz von (Musik-)Veranstaltung
BERLIN BLAWG | 17. Mai 2010 — Veranstalter von Festivals, Partys und sonstigen Festen geben ihrem Kind meist einen Namen, der später abhängig vom Erfolg der …
Was wahrscheinlich nur wenige Unternehmer wissen, ist, dass die Arbeitskleidung ihrer Mitarbeiter nach dem Markengesetz (MarkenG) schutzfähig ist. Als geschäftliche Bezeichnung iSv. § 5 MarkenG sind nicht nur Unternehmenskennzeichen, wie Name oder Firma als besondere Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs geschützt. Nach § 5 Abs. 2 S. 2 MarkenG sind auch besondere Bezeichnungen eines Geschäftsbetriebs, Geschäftsabzeichen und sonstige zur Unterscheidung des Geschäftsbetriebs von anderen Geschäftsbetrieben bestimmte Zeichen geschützt, sofern diese innerhalb der beteiligten Verkehrskreise als Kennzeichen des Geschäftsbetriebs gelten (Verkehrsgeltung).
Was der Gesetzestext bedeutet, wird der interessierte Unternehmer seinen Rechtsanwalt fragen. Der Rechtsanwalt, der sich auf dem Rechtsgebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes auskennt, wird möglicherweise antworten:
Wenn Sie für Ihren Betrieb zum Beispiel einen ganz außergewöhnlichen Namen erfinden, der sich schnell bei den Abnehmern und Endverbrauchern Ihrer Produkte durchsetzt, können Sie anderen Unternehmern die Nutzung dieses Namens verbieten. Dieser kenzeichenrechtliche Schutz ist für alle Zeichen vorgesehen. Da der Begriff des Zeichens iSd. MarkenG sehr weit definiert ist, entsteht Zeichenschutz auch für Telefon- und Telefaxnummern, Bilder, die im Betrieb benutzt werden, die Aufmachung von Firmenfahrzeugen und eben auch für die Kleidung der Mitarbeiter, sofern diese Verkehrsgeltung zufällt. Verkehrsgeltung zu erlangen, ist kein Zufall! Als Zeichen im Verkehr etwas zu bedeuten, also Geltung und die Achtung anderer zu erlangen, ist umso schwieriger desto alltäglicher das in Rede stehende Zeichen ist. Umgekehrt erreichen außergewöhnliche, besonders phantasievolle Zeichen schnell Verkehrsgeltung und haben meist einen entsprechend großen Schutzbereich.
Stellen Sie sich vor, Ihre Mitarbeiter in der Rapsöl- Raffinerie würden ab morgen einheitlich im grellen neongrünen Overall mit gelben Sonnenblumen bestickt auftreten. Als nächstes besorgen Sie den leitenden Angestellten neongrüne Maßanzüge mit bestickten gelben Ornamenten… So etwas spricht sich schnell rum und markiert ein Revier!
Abschließend sollte ich noch erwähnen, dass die Marke noch immer das Zeichen mit dem größten Schutzumfang ist. Geschäftliche Bezeichnungen en…
» Vollständiger ArtikelErschienen 14. Januar 2009 auf http://sewoma.de/berlinblawg.
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