Arbeitskleidung als Marke

Was wahrscheinlich nur wenige Unternehmer wissen, ist, dass die Arbeitskleidung ihrer Mitarbeiter nach dem Markengesetz (MarkenG) schutzfähig ist. Als geschäftliche Bezeichnung iSv. § 5 MarkenG sind nicht nur Unternehmenskennzeichen, wie Name oder Firma als besondere Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs geschützt. Nach § 5 Abs. 2 S. 2 MarkenG sind auch besondere Bezeichnungen eines Geschäftsbetriebs, Geschäftsabzeichen und sonstige zur Unterscheidung des Geschäftsbetriebs von anderen Geschäftsbetrieben bestimmte Zeichen geschützt, sofern diese innerhalb der beteiligten Verkehrskreise als Kennzeichen des Geschäftsbetriebs gelten (Verkehrsgeltung).

Was der Gesetzestext bedeutet, wird der interessierte Unternehmer seinen Rechtsanwalt fragen. Der Rechtsanwalt, der sich auf dem Rechtsgebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes auskennt, wird möglicherweise antworten:

Wenn Sie für Ihren Betrieb zum Beispiel einen ganz außergewöhnlichen Namen erfinden, der sich schnell bei den Abnehmern und Endverbrauchern Ihrer Produkte durchsetzt, können Sie anderen Unternehmern die Nutzung dieses Namens verbieten. Dieser kenzeichenrechtliche Schutz ist für alle Zeichen vorgesehen. Da der Begriff des Zeichens iSd. MarkenG sehr weit definiert ist, entsteht Zeichenschutz auch für Telefon- und Telefaxnummern, Bilder, die im Betrieb benutzt werden, die Aufmachung von Firmenfahrzeugen und eben auch für die Kleidung der Mitarbeiter, sofern diese Verkehrsgeltung zufällt. Verkehrsgeltung zu erlangen, ist kein Zufall! Als Zeichen im Verkehr etwas zu bedeuten, also Geltung und die Achtung anderer zu erlangen, ist umso schwieriger desto alltäglicher das in Rede stehende Zeichen ist. Umgekehrt erreichen außergewöhnliche, besonders phantasievolle Zeichen schnell Verkehrsgeltung und haben meist einen entsprechend großen Schutzbereich.

Stellen Sie sich vor, Ihre Mitarbeiter in der Rapsöl- Raffinerie würden ab morgen einheitlich im grellen neongrünen Overall mit gelben Sonnenblumen bestickt auftreten. Als nächstes besorgen Sie den leitenden Angestellten neongrüne Maßanzüge mit bestickten gelben Ornamenten… So etwas spricht sich schnell rum und markiert ein Revier!

Abschließend sollte ich noch erwähnen, dass die Marke noch immer das Zeichen mit dem größten Schutzumfang ist. Geschäftliche Bezeichnungen en…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Anwalt , Internet , Marken , Rechtsanwalt , Links & Tipps , Marke , Rede , Arbeitskleidung
Rechtsgebiet: Markenrecht

Erschienen 14. Januar 2009 auf http://sewoma.de/berlinblawg.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Kennzeichenschutz von (Musik-)Veranstaltung

BERLIN BLAWG | 17. Mai 2010 — Veranstalter von Festivals, Partys und sonstigen Festen geben ihrem Kind meist einen Namen, der später abhängig vom Erfolg der …

Vom Bundesrat beantwortete Vorstösse

strafprozess | 31. Mai 2006 — Folgende Vorstösse, die hier auch schon zu Beiträgen geführt haben, sind vom Bundesrat behandelt worden: 05.3805 n Mo. Banga. Ge…

Vom Bundesrat beantwortete Vorstösse

strafprozess | 6. Juni 2006 — Hier eine aktuelle Auswahl der vom Bundesrat beantworteten parlamentarischen Vorstössen: 04.3423 nMo. Bühlmann. Brauchbare Kri…

Grundst??cksverkauf aus Gesch??ftsaufgabe?

Rechtslupe | 10. Dezember 2008 — Ist Gegenstand der ??bertragung ein zu bebauendes Grundst??ck, das der Ver??u??erer unter der Bedingung der Fertigstellung des …

Der Prioritätsgrundsatz im Markenrecht

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 10. Dezember 2007 — Wer zuerst kommt, mahlt zuerst! Nach diesem Prinzip funktioniert auch der Markenschutz. Möchte man also eine Marke schützen lassen…

Der Prioritätsgrundsatz im Markenrecht

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 1. Juli 2010 — Wer zuerst kommt, mahlt zuerst! Nach diesem Prinzip funktioniert auch der Markenschutz. Möchte man also eine Marke schützen las…

Zum bundesweiten und regionalen Kennzeichenschutz, hier: Internet-Dienstleistungen

Handakte WebLAWg | 22. Juli 2007 — Ein Zeichen hat dann als Marke Verkehrsgeltung erlangt, wenn ein nicht unerheblicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise es …

Kündigungsschutz für den Geschäftsführer einer GmbH

SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte | 31. Mai 2010 — Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) hatte am 10.05.2010 die Frage zu beantworten, ob zugunsten des Geschäftsf…

Kein regionaler Markenschutz für bundesweit angebotene Dienstleistung über das Internet

Markenrecht-Blog.de | 3. Juli 2007 — Das OLG Köln hat in einem Beschwerdeverfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (Az.: 6 W 64/07) am 07.05.2007 beschloss…

Vom Bundesrat beantwortete Vorstösse

strafprozess | 23. Mai 2006 — Die Bundesversammlung hat die neusten, vom Bundesrat beantworteten parlamentarischen Vorstösse publiziert. Für die hier behandelte…

MarkenG - Einzelnorm