Arbeitsgericht Stuttgart: Tariflohn auch für Scheinselbständige
am 22.05.2007 von JuracityBlog
Das Arbeitsgericht Stuttgart hat im Falle von zwölf polnischen Bauarbeitern das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses festgestellt und den Arbeitern vorenthaltene Löhne zugesprochen, obwohl sie illegal als Scheinselbstständige tätig waren.
Die Arbeiter wurden Ende 2006 von einer Bauunternehmerin auf zwei Baustellen in Stuttgart eingesetzt. Die Arbeiter hatten sichfreiwillig den Behörden gestellt, als der Auftraggeber für bereits erbrachte Leistungen nicht zahlte. Danach reichten sie beim Arbeitsgericht Stuttgart Klage ein und machten Forderungen von über 24 000 Euro geltend. In einer ersten Güteverhandlung formulierte das Gericht einen Vergleich, dem beide Parteien schliesslich zustimmten. Der Auftraggeber erklärte sich in der Güteverhandlung bereit, 16 000 Euro Löhne an die polnischen Bauarbeiter nachzuzahlen. „Erstmals ist es …
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» ZEIT online - Deutschland - Gastarbeiter : Im Ländle der Lohnpreller
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