Arbeitsgericht Frankfurt: Zur Kündigung eines Arbeitsverhältnisses in der Altersteilzeit-Ruhephase - Urt. v. 14.01.2008, Az.: 1 Ca 5225/07
am 04.02.2008 von Arbeitsrecht-Blog.de
Das Arbeitsgericht Frankfurt hatte darüber zu entscheiden, ob Altersteilzeit-Arbeitsverhältnisse wegen verhältnismäßig geringfügiger Verstöße während der Freizeitphase (Ruhephase) fristlos oder ordentlich gekündigt werden kann.
Die Klägerin, eine ehemalige Personalreferentin klagte gegen ihren Arbeitgeber gegen zwei Kündigungen. Ein Jahr vor ihrem Ausscheiden aus der Firma war der in der Freizeitphase befindlichen Frau gekündigt worden. Der Klägerin wurde vorgeworfen, noch vertrauliche Dokumente der Firma in ihrem Besitz zu haben. Deshalb sei das Vertrauensverhältnis zerstört.
Dem widersprachen die Frankfurter Richter. Die Kündigungen seien unwirksam, da es dem …
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