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Arbeitsgericht Frankfurt/Main: Hitler-Gruß am Arbeitsplatz rechtfertigt verhaltensbedingte Kündigung, Urt. v. 08.01.2008, Az. 1 Ca 7033/07

am 21.01.2008 von Arbeitsrecht-Blog.de

Nach einem aktuellen Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt/Main rechtfertigt der gegenüber einer jüdischen Kollegin erfolgte Hitlergruß eines Arbeitnehmers eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung. Im Rahmen einer Auseinandersetzung am Arbeitsplatz sagte eine Bankangestellte zu ihrer jüdischen Kollegin : „Die anderen sind doch schon tot. Heil Hitler“.
Eine derartige Entgleisung störe den Betriebsfrieden erheblich, so dass eine Abmahnung keine ausreichende Sanktion sei. Der Arbeitgeber müsse im Hinblick auf den Betriebsfrieden und seine Fürsorgepflicht dafür sorgen, dass es nicht zu derartigen Äußerungen kommt
Quelle: faz.net vom 21.01.2008
Anmerkung: Warum das Arbeitsgericht hier keine fristlose Kündigung zuließ und der gekündigte Arbeitnehmer für seine Äußerung noch mit …

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Verhaltensbedingte Kündigung für Internet-Nutzung während der Arbeitszeit - ohne Abmahnung

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Selbstbeurlaubung durch Arbeitnehmer rechtfertigt außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund

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Arbeitsrecht: Keine fristlose Kündigung bei verspätetem Attest

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Kündigungsfrist und Klagefrist

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Keine fristlose Kündigung bei verspätet eingereichtem Attest

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