Arbeitsgericht Frankfurt: Bahn darf Streiks als rechtswidrig bezeichnen
am 01.08.2007 von JuracityBlog
damit steht es für die Bahn 5:1 und nicht 2:1, wie die FTD berichtet.
Das Arbeitsgericht Frankfurt wies drei einstweilige Verfügungen der Gewerkschaft der Lokomotivführer (GdL) zurück, mit denen diese der Bahn und zwei weiteren Bahnkonzerngesellschaften untersagen lassen wollte, die Streiks der Lokführer als rechtswidrig zu bezeichnen, de Lokführern Sanktionen anzudrohen und die Befragungsaktion durchzuführen. Das Arbeitsgericht Frankfurt war der Meinung, «dass die Gerichte für Arbeitssachen nur äußerst zurückhaltend in Tarifauseinandersetzungen und das damit zusammenhängende Arbeitskampfgeschehen eingreifen sollten». Laut Urteil müssen «Drohszenarien der jeweiligen Gegenspieler in Tarifauseinandersetzungen» weitgehend ertragen werden. Die Behauptungen, deren Unterlassung die Lokführergewerkschaft durchsetzen wollte, seien durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt. Das Arbeitsgericht hat ausserdem vor dem Hintergrund der tariflichen Situation bei der Deutschen Bahn AG auch die Befragungsaktion für noch vertretbar gehalten.
Das Arbeitsgericht Düsseldorf hatte ebenfalls der Bahn recht gegeben und damit als erstes Gericht …
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» FTD.de - Handel + Dienstleister - Nachrichten - Lokführer kassieren Niederlagen vor Gericht
Es steht zwei zu eins für die Bahn: Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hat im juristischen Tauziehen mit der Bahn um die angestrebten Streiks gleich zwei Niederlagen erlitten. Zumindest in einem Fall will sich die GDL aber weh…
