Arbeitsgericht - Entlassungsentschädigung bei Diskriminierung

Das Landesarbeitsgericht Bremen hat sich vorgewagt: Auch wegen einer Kündigung kann es zu einer Entschädigung bei Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz kommen. Das AGG verbietet Diskriminierungen u.a. aus Gründen der „Rasse“ und der ethnischen Herkunft. Dementsprechend sind durch das AGG auch Benachteiligungen wegen dieser Merkmale verboten (§ 1 AGG). Andererseits enthält das Gesetz selbst eine Einschränkung. Nach § 2 Abs. 4 AGG soll für Kündigungen nur das Kündigun…

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Themen: Bremen , Akzent , Gleichbehandlung.de

Erschienen 7. September 2010 auf http://blog.juracity.de.

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