Arbeitsgericht Berlin lehnt Antrag der GDL auf einstweilige Verfügung gegen die Einteilung zu Notdienstarbeiten ab

Das Arbeitsgericht Berlin hat den Antrag (Az.: 24 Ga 16462/07) der GDL, der Deutschen Bahn AG im Wege der einstweiligen Verfügung zu untersagen, streikbereite Arbeitnehmer zu Notdienstarbeiten im Arbeitskampf heranzuziehen, zurückgewiesen. Die Zurückweisung beruht darauf, dass das Arbeitsgericht die für den Erlass einer einstweiligen Verfügung erforderliche Dringlichkeit nicht gesehen hat. Die GDL hatte den gleichen Antrag nämlich zuvor beim Arbeitsgericht Frankfurt am Main gestellt, …

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Themen: Berlin , Arbeitsgericht Frankfurt , Arbeitsgericht Berlin , Gdl

Erschienen 12. Oktober 2007 auf http://info.folkertjanke.de.

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