Jugendstrafrecht: Verschärfung des Jugendstrafrechts ist keine Lösung
Die Rechtsanwäldin | 12. März 2010 — Justizminister Heinz Georg Bamberger sprach sich im Rahmen eines Vortrags bei der Katholischen Akademie Trier gegen eine Verschärf…
Justizminister Heinz Georg Bamberger begrüßte heute die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Arbeitsgemeinschaft Jugendstrafrecht im Ministerium der Justiz. "Ich möchte allen Beteiligten herzlich für die gute und effiziente Zusammenarbeit danken. Eine gute Vernetzung und ein regelmäßiger Austausch sind unerlässlich im Bereich des Jugendstrafrechts", bekräftigte Bamberger. Im Rahmen der Tagung wurde dem Minister die Broschüre "Erziehungsmaßnahmen - Umsetzung und neue Wege” überreicht. Die Arbeitsgruppe hat in Kooperation mit dem Ministerium der Justiz, dem Ministerium des Innern und für Sport und des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen diese Broschüre erarbeitet. Die Broschüre stellt auf insgesamt 61 Seiten die vielfältigen Möglichkeiten dar, im Rahmen des Jugendstrafverfahrens durch so genannte Erziehungsmaßregeln des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) auf Jugendliche und Heranwachsende erzieherisch einzuwirken. "Die besondere Bedeutung der Broschüre liegt gerade darin, dass sie die Nennung konkreter Maßnahmen der Praxis mit einer verständlichen Erläuterung des dahinter stehenden pädagogischen Konzepts verbindet. Die Broschüre erweist sich deshalb für die Praxis als ein hilfreicher Ratgeber bei der Auswahl der für den Jugendlichen nach dem Erziehungsgedanken optimalen Sanktion. Sie ist zudem eine hervorragende Ideensammlung für die Entwicklung weiterer Maßnahmen", unterstrich der Minister. Die Arbeitsgruppe "Jugendstrafrecht" geht auf eine Anregung des Ministeriums der Justiz aus dem Jahre 1982 zurück und wurde seinerzeit im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern und für Sport, dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Umwelt sowie dem Kultusministerium bei der Staatsanwaltschaft Koblenz als federführende Behörde g…
» Vollständiger ArtikelErschienen 18. November 2009 auf http://rechtsanwaeldin.blogspot.com.
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