Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Jurastudenten

Die Generalstaatsanwaltschaft Sachsen gab kürzlich bekannt, auch gegen die Werbepartner des Streaming-Portals Kino.to vorgehen zu wollen.

berichtet Gulli unter Bezug auf ein Käseblatt den Focus.

Das könnte durchaus eine nicht ganz unerhebliche Anzahl von Unternehme(r)n betreffen, die kino.to genutzt haben, um für legale (und manchmal auch für illegale) Geschäfte zur werben.

Wie die Str…

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Themen: Justiz , Staatsanwaltschaft , Jurastudent , Kino

Erschienen 3. Juli 2011 auf http://www.kanzlei-hoenig.de.

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Die Generalstaatsanwaltschaft Sachsen gab kürzlich bekannt, auch gegen die Werbepartner des Streaming-Portals Kino.to vorgehen zu wollen. Die deutschen Betreiber der Webseite sollen in den letzten zwölf Monaten einen zweistelligen Millionenbetrag durch Werbeanzeigen eingenommen haben. Für deutsche Verhältnisse wäre die Strafverfolgung der Werbepartner tatsächlich eine echte Premiere.