Arbeitnehmerdatenschutz: Neuer § 32 BDSG tritt am 1.9.2009 in Kraft

Nach den (echten und vermeintlichen) Datenskandalen bei Deutscher Bahn, Lidl und Telekom hat der Gesetzgeber den Arbeitnehmerdatenschutz auf die politische Agenda gesetzt. Fraktionsvorschläge aus dem Bundestag, die noch in dieser Legislaturperiode eine umfassende Kodifizierung des Arbeitnehmerdatenschutzes erreichen wollten, haben sich aber vorläufig nicht durchgesetzt.

Vielmehr hat die Bundesregierung einen Vorschlag für einen neuen § 32 BDSG unterbreitet (BT-Drucks. 16/13657, S. 34 ff.), der am 3.7.2009 die parlamentarische Hürde genommen hat. Der neue § 32 BDSG tritt zum 1.9.2009 in Kraft. Die Neuregelung lautet:

§ 32 BDSG – Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses

(1) Personenbezogene Daten eines Beschäftigten dürfen für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wenn dies für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses für dessen Durchführung oder Beendigung erforderlich ist. Zur Aufdeckung von Straftaten dürfen personenbezogene Daten eines Beschäftigten nur dann erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wenn zu dokumentierende tatsächliche Anhaltspunkte den Verdacht begründen, dass der Betroffene im Beschäftigungsverhältnis eine Straftat begangen hat, die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung zur Aufdeckung erforderlich ist und das schutzwürdige Interesse des Beschäftigten an dem Ausschluss der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung nicht überwiegt, insbesondere Art und Ausmaß im Hinblick auf den Anlass nicht unverhältnismäßig sind.

(2) Absatz 1 ist auch anzuwenden, wenn personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, ohne dass sie automatisiert verarbeitet oder in oder aus einer nicht automatisierten Datei verarbeitet, genutzt oder für die Verarbeitung oder Nutzung in einer solchen Datei erhoben werden.

(3) Die Beteiligungsrechte der Interessenvertretung der Beschäftigten bleibt unberührt.

Was ist neu?

Nach der Regierungsbegründung (BT-Drucks. 16/13657, S. 34 f.) ändert sich gegenüber der bisherigen Rectslage wenig. Zwar stellt § 32 BDSG eine Spezialregelung zu den §§ 28 ff. BDSG dar…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Datenschutz , Bundestag , § 32 Bdsg Neu

Erschienen 11. Juli 2009 auf http://www.juraexamen.info.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren
Auch zu § 32 Bdsg Neu:

Arbeitnehmerdatenschutz: § 32 BDSG neu (2009)

JuracityBlog | 27. August 2009 — Der Gesetzgeber hat den Arbeitnehmerdatenschutz vor der Bundestagswahl (nur) durch eine (kleine) Änderung des Bundesdatenschutz…

Arbeitnehmerdatenschutz jetzt im Bundesdatenschutzgesetz

Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin Blog | 28. Februar 2010Arbeitnehmerdatenschutz jetzt im Bundesdatenschutzgesetz Der Arbeitnehmerdatenschutz ist nun ins Bundesdatenschutzgesetz aufg…

Kontenabgleich bei Airbus beanstandet - neue Rechtsgrundlage für Arbeitnehmerdatenschutz verabschiedet

beck-blog | 13. Juli 2009 — Nach den Datenaffären bei der Bahn und bei der Deutschen Telekom war im April bekannt geworden, daß auch Airbus Deutschland s…

Grundsatzregelung zum Arbeitnehmer-Datenschutz kommt

beck-blog | 20. Juli 2009Deutscher Bundestag und Bundesrat haben am. 3.7. bzw. 10.7.2009 das Gesetz zur Regelung des Datenschutzaudits und zur Änderung …

Darf ein Arbeitgeber die Arbeitnehmer auf Facebook kontrollieren?

Onlinerechtlich | 27. Mai 2011 — Darf ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter auf Facebook oder in anderen Social-Media Angeboten beobachten und eventuell arbeitsre…

Keine materiellen Änderungen im Datenschutz durch Reform des § 4 BDSG

walfischbucht | 4. September 2006 — Durch das Erste Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse in der Wirtschaft wurde unter anderem auch § 4 Bundesdatenschutzgesetz (…

Hinweis auf §15a TMG

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 29. Juni 2010 — Im (neuen) §42a BDSG ist eine Informationspflicht normiert: Wenn gespeicherte personenbezogene Daten einem Dritten unrechtmäßig…

Datenschutz: Neuerungen des BDSG seit dem 01.09.2009

IT-Rechtsinfo | 16. September 2009 — Neu eingeführte Regelungen des Arbeitnehmerdatenschutzes: Seit dem 01.09.2009 enthält das BDSG eine Regelung zur Erfassung, Nutzu…

Opt-Out ok – Wirksamkeit einer formularmäßigen Einwilligung in die Zusendung von Werbung per Post

Jan Mönikes | 23. Februar 2010 — Eine Klausel in einem Anmeldeformular, mit der ein Verbraucher in die Zusendung von Postwerbung einwilligt, wenn er die Klausel…

EU Datenschutz VO (Entwurf) ggü. BDSG - Synopse

beck-blog | 16. Februar 2012 — Lesenswert - und deshalb hier ein Querverweis: Prof Hoeren und Dr. Burger haben dankenswerterweise eine erste Synopse der Reg…