Arbeitnehmerdaten: Der elektronische Entgeltnachweis zum Jahreswechsel

Ab 2012 sollen dann, nach den die Testphase durchlaufen wurde, sämtliche staatlichen Leistungen wie Arbeitslosengeld, Wohngeld und Elterngeld mit ELENA beantragt werden können. Ganz ohne den Einsatz von Papier. Hierzu wird der Antragsteller eine gültige digitale Signatur benötigen. Um dieses zu gewährleisten, sollen in dem System diverse Daten erfasst werden, die z.B. das Arbeitsamt für die Berechnung und Bewilligung einer Leistung benötigen könnte. Diese Daten umfassen nicht nur Rahmendaten, wie z.B. die Frage ob einem Arbeitnehmer auf Grund von vertragswidrigem Verhalten gekündigt wurde, sondern auch was das Verhalten genau war. Solche Informationen sollen vom Arbeitgeber dann in Form eines Freitextfeldes eingetragen werden. Sie sollen dazu dienen um z.B. Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld berücksichtigen zu können, so die Bundesagentur für Arbeit. Auch andere Daten, wie z.B. die Angabe genauer Fehlzeiten werden von ELENA erfasst. Hier werden unter Anderem Streiks aufgeführt um zwischen erlaubten und unerlaubten differenzieren zu können. Auch ob ein Arbeitnehmer einfach unerlaubt gefehlt hat oder ob es sich bei der Fehlzeit um eine erlaubte, unbezahlte Fehlzeit aus besonderem Grund hande…

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Themen: Elena , Arbeitsamt , Bundesagentur , Pflichten: Organisation , Elena Fehlzeiten

Erschienen 4. Dezember 2009 auf http://www.it-rechtsinfo.de/.

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