Arbeitnehmer haftet bei Dienstfahrt
am 25.01.2006 von Recht und Alltag
Ein Arbeitnehmer ist bei einer Dienstfahrt mit seinem Privatwagen für den Zustand des Autos selbst verantwortlich. Das aktuelle Urteil des Landesarbeitsgericht (LAG) in Düsseldorf (Az.: 14 Sa 823/05) bekräftigt dies.
Danach müsse der Arbeitgeber nicht haften, wenn ein Unfall durch Mängel an einem Privatwagen verursacht wird, von denen er keine Kenntnis hat, entschied das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf nach Mitteilung vom Mittwoch (25.1.).
Im konkreten Fall hatte eine Lackiererin auf der Rückfahrt von einem Arbeitseinsatz einen …
Chef haftet bei Autounfall nicht
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