Wenn der Arbeitgeber zum Krankenkassenwechsel drängt …
Rechtslupe | 4. Januar 2012 — Eine Klinik darf weder Bewerber um einen Arbeitplatz noch die bei ihnen beschäftigten Arbeitnehmer zu einem Krankenkassenwechse…
Eigener Leitsatz:
Es ist wettbewerbswidrig, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bzw. Bewerber zu einem Krankenkassenwechsel veranlasst.Oberlandesgericht Brandenburg
Pressemitteilung vom 27.12.2011
Az.: 6 U 18/11
Kliniken dürfen Bewerber um einen Arbeitplatz und die bei ihnen beschäftigten Mitarbeiter nicht zu einem Krankenkassenwechsel veranlassen.
Einer Arbeitnehmerin, die sich um eine Stelle in einer Klinik im Land Brandenburg bewarb, wurde bereits im Einstellungsgespräch mitgeteilt, Voraussetzung für das Zustandekommen des Arbeitsverhältnisses sei der Wechsel zu der Krankenkasse, die den größten Anteil an der Bettenbelegung der Klinik habe. Anlässlich des Antritts des Arbeitsverhältnisses unterschrieb sie bei ihrem Arbeitgeber die Kündigung gegenüber ihrer bisherigen Krankenversicherung und trat der vom Arbeitgeber favorisierten Krankenkasse bei. Die Arbeitnehmerin widerrief jedoch in der Folgezeit diesen Krankenkassenbeitritt. Das befristete Arbeitsverhältnis der Arbeitnehmerin wurde nach einem Personalgespräch, in dem der nicht vollzogene Krankenkassenwechsel thematisiert wurde, nicht verlängert.
Wegen dieser Vorgänge erhob ein Wettbewerbsverband gegen die Klinik Klage. Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat nach Beweiserhebung durch Vernehmung der Arbeitnehmerin als Zeugin der Klage stattgegeben und die Klinik unter Androhung von Ordnungsmitteln verurteilt, ein solches Verhalten zu unterlassen. Zur Begründung hat es ausgeführt, die Klinik habe gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. Es sei Arbeitgebern untersagt, auf die Krankenkassenwahl von Arbeitnehmern durch Druck sachwidrig Einfluss zu nehmen. Das Landgericht hat der Verurteilung die Aussage der Arbeitnehmerin zugrunde gelegt und ist der Argumentation der Klinik nicht gefolgt, die Zeugin die inzwischen einen neuen Arbeitsplatz gefunden hatte - betreibe wegen des …
» Vollständiger ArtikelErschienen 30. Dezember 2011 auf http://www.kanzlei.biz/.
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