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Arbeitnehmer darf Weisung zu rechtswidriger Überscheitung der Arbeitszeit ablehnen – Arbeitsgericht Frankfurt a.M., Az. 1 Ca 1199/07

am 31.07.2007 von Arbeitsrecht-Blog.de

Arbeitnehmer dürfen Aufträge von Vorgesetzten ablehnen, wenn sie damit die zulässige Arbeitszeit erheblich überschreiten müssten. Das Arbeitsgericht Frankfurt a.M. erklärte die auf eine Nichtbefolgung entsprechender Anweisung des Arbeitgebers ausgesprochene fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers für gegenstandslos (Az. 1 Ca 1199/07).
Quelle: FAZ online vom 25. Juli 2007-07-30
Ganz klar, Arbeitnehmer müssen keine Weisungen befolgen, mit denen sie selbst gegen das Arbeitszeitgesetz …

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