Arbeitnehmer kann bestimmte Personalgespräche verweigern

Eine Altenpflegerin sollte nach dem Willen Ihres Arbeitgebers auf das ihr vertraglich geschuldete 13. Monatsgehalt verzichten. In diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten müsse der Arbeitgeber sparen. Deshalb lud er die angestellte Altenpflegerin zu einem Einzelgespräch in das Büro des Personalleiters ein. Die Altenpflegerin erklärte, dass sie nur zusammen mit ihren Kolleginnen über die Verminderung des 13. Gehalts verhandeln werde und nicht alleine. Dies lehnte der Personalleiter ab und erteilte ihr eine Abmahnung. Da auch Gespräche mit dem Arbeitgeber zu den arbeitsvertraglichen Pflichten gehören würden und sie diese abgelehnt hat, hätte sie ihre Arbeitsleistung verweigert.

Die betroffene Altenpflegerin sah das anders und klagte auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte. Das BAG (Entscheidung vom 23. Juni 2009 – 2 AZR 606/08) gab der Arbeitnehmerin Recht: Zwar hat der Arbeitgeber ein Weis…

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Themen: Abmahnung , Arbeitgeber , Gehalt , Arbeitsvertrag , Arbeitsmarkt , Arbeitnehmer , Gewo , Arbeitsschutz , Kürzung , Personalgespräch , Weisungsrecht , Ehrenkodex , 13. Gehalt , Direktionrecht
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Erschienen 2. August 2010 auf http://blog.betriebsrat.de.

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