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Arbeitgebern stehen Bonusmeilen von Geschäftsfliegern zu

am 12.04.2006 von http://www.kielanwalt.de

Auf Dienstreisen gesammelte Bonusmeilen dürfen Vielflieger nur dann privat nutzen, wenn dies der Arbeitgeber ausdrücklich erlaubt. Ansonsten stehen die Bonuspunkte dem Unternehmen zu. Dies hat jetzt abschließend das Bundesarbeitsgericht (Urteil v. 11.04.2006 - Az.: 9 AZR 500/05) entschieden.
SPIEGEL ONLINE:
“Mit dem Urteil wiesen die Richter heute die Klage eines Verkaufsleiters ab. Der Mann unternimmt häufig Dienstreisen ins Ausland, die sein Arbeitgeber zentral bei der Lufthansa bucht. Die dabei anfallenden Bonusmeilen darf …

BAG: Bonusmeilen gehören dem Arbeitgeber

ElbeBlawg / Bundestagsabgeordnete mussten zurücktreten, weil sie beruflich erworbene Bonus- meilen privat nutzten (Bonusmeilen-Affäre). Nun hat passend dazu das Bundesarbeits- gericht (BAG) entschieden: Auf Geschäftsflügen gesammelte Bonusmei…

Bonusmeilen für den Arbeitgeber

Blickpunkt Recht & Steuern / Bonusmeilen aus vom Arbeitgeber bezahlten Flügen seiner Arbeitnehmer stehen dem Arbeitgeber zu, so entschied das Bundesarbeitsgericht in einem jetzt veröffentlichten Urteil. Nach § 667 2. Alt. BGB ist der Beauftragte verpflichtet, seinem Auftragge…

Endlich Klarheit bei umstrittenen Bonusmeilen

Handakte WebLAWg / Nach einem Urteil des BAG ist klar, dass Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Bonusleistungen aus einer Kundenkarte haben. Dennoch sollten Arbeitgeber den Umgang mit Rabatten oder Präsenten explizit regeln. Jeder kennt sie, fast jeder hat sie: die Kund…

Kein Bonus für Vielflieger

Handakte WebLAWg / Der richtige Umgang mit Bonusmeilen bereitet offensichtlich nicht nur Politikern Schwierigkeiten. Auch in Arbeitsverhältnissen lösen Miles & More-Programme mitunter Streit aus. Das BAG hat jetzt durch ein Urteil für Klarheit gesorgt (11. Apri…

BONUSMEILEN GEHÖREN DER FIRMA

LawBlog / Der Arbeitgeber darf dienstlich erflogene Bonusmeilen seiner Angestellten für sich beanspruchen, hat das Bundesarbeitsgericht heute entschieden. Einzelheiten berichtet Spiegel online.…

Arbeitgeber kann über Bonusmeilen frei verfügen

Handakte WebLAWg / Die Deutsche Lufthansa gewährt sog. Vielfliegern im Rahmen des Bonussystems “Miles and More” Bonusmeilen, d.h. sie schreibt die bei Lufthansa geflogenen Meilen einem persönlichen Meilenkonto als Bonuspunkte gut. Diese Bonusmeilen haben…

Bonuspunkte für Vielflieger

Recht und Alltag / Nach § 667 2. Alt. BGB ist der Beauftragte verpflichtet, seinem Auftraggeber alles herauszugeben, was er aus der Geschäftsbesorgung erlangt. Dieser Grundsatz findet auch im Arbeitsverhältnis Anwendung. Die Herausgabepflicht gilt für alle Vorteile…

Bundesarbeitsgericht: Herausgabe von Bonusmeilenpunkten

arbeitsrechtblog / Ein geschäftlicher Vielflieger hatte an einem Bonusmeilenprogramm (miles-and-more) teilgenommen und dabei etliche Punkte angesammelt. Der Vielflieger begehrte als Kläger die Feststellung, dass er - auch künftig - zur privaten Nutzung der Bonuspunk…

Miles & More: Bonus Meilen gehören dem Arbeitgeber

JuracityBlog / so die Richter des höchsten deutschen Arbeitsgerichts. Bis zum Bundesarbeitsgericht hatte - zuletzt vergeblich - ein Verkaufsleiter von seinem Arbeitgeber die Weiterverwendung der dienstlich erflogenen Bonus Meilen für private Reisen verl…

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