Arbeitgeber übergibt die Kündigung dem Ehepartner
BAG, Urteil vom 09.06.2011, 6 AZR 687/09
Ob die Kündigungsfrist eingehalten worden ist, hängt insbesondere von der Frage ab, wann das Kündigungsschreiben dem Empfänger
zugegangen ist.
Für einen Zugang muss die Kündigung so "in den Machtbereich des Arbeitnehmers gelangt sein, dass dieser unter gewöhnlichen Umständen
unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung von ihrem Inhalt Kenntnis nehmen kann" (BAG).
In dem Rechtsstreit, der vom Bundesarbeitsgericht zu beurteilen war, hatte der Arbeitgeber am 31.01.2008 seiner Arbeitnehmerin zum
29.02.2008 kündigen wollen. Insoweit lies er das Kündigungsschreiben aber dem Ehemann der Arbeitnehmerin überbringen - und dies sogar
an dessen in einem Baumarkt. Der
Ehemann leitete die Kündigung erst am nächsten Tag (01.02.2008) an seine Ehefrau weiter, da er das Schreiben zunächst an seinem
Arbeitsplatz hatte liegen lassen.
Tja, wann ging der Arbeitnehmerin (also der Ehefrau) das Kündigungsschreiben zu? Am 31.1. als der Ehemann mit 'leeren Händen' nach
Hause kam? Oder erst am 1.2. als der Ehemann das Kündigungsschreiben mitbrachte und seiner Ehefrau gab? Bei einer Kündigungsfrist von
einem Monat zum Monatsende ist so schnell ein Monat gewonnen oder verloren.
Das BAG ganz klar: "Nach der Verkehrsanschauung war der Ehemann der Klägerin bei der Übergabe des Kündigungsschreibens am Nachmittag
des 31.01.2008 Empfangsbote. Dem steht nicht entgegen, dass das Schreiben dem Ehemann der Klägerin an seinem Arbeitsplatz in einem
Baumarkt und damit…
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