Arbeitgeber-Trick mit Auffanggesellschaft
am 14.02.2005 von http://streitsache.blogspot.comWird den Mitarbeitern eines maroden Betriebes seitens der Geschäftsleitung der Vorschlag unterbreitet, einer betriebsbedingten Kündigung zuzustimmen, um sich so die Chance auf eine Weiterbeschäftigung in einer neu gegründeten Beschäftigungsgesellschaft zu erhalten, riecht das schnell nach einem unzulässigen Kündigungstrick.Davon ist in einem neueren Urteil (LAG Bremen: 3 Sa 80/04) jedenfalls das LAG Bremen ausgegangen für den Fall, …
Sperrzeit
Blickpunkt Recht & Steuern / Die Bundesagentur für Arbeit hat ihre Dienstanweisung zu den Sperrzeiten aktualisiert. Inhaltlich wurde die Dienstanweisung insbesondere in drei Punkten geändert: Ein wichtiger Grund für den Abschluss eines Aufhebungsvertrages liegt n…
Dr. Kindergeld
Blickpunkt Recht & Steuern / Kindergeld kann nach einem aktuellen Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts auch erhalten, wer während seiner Promotionsvorbereitungen einer Teilzeitbeschäftigung nachgeht. Nach der Systematik des Gesetzes sind die Voraussetzungen…
Versicherungspflicht für Saisonkräfte in der Landwirtschaft
Blickpunkt Recht & Steuern / Saisonkräfte in der Landwirtschaft können nach einem Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz trotz ihrer kurzen Beschäftigungsdauer auch für diese Tätigkeit sozialversicherungspflichtig sein, soweit sie auch sonst ein…
Geschäftsführer ohne Gesellschafterstatus
Blickpunkt Recht & Steuern / Geschäftsführer, die am Kapital der Gesellschaft, für die sie tätig sind, nicht beteiligt sind, stehen in der Regel in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis. Hat aber ein Geschäftsführer beherrschend…
Lärmschutzverordnung
Blickpunkt Recht & Steuern / Die Bundesregierung hat eine Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Lärm und Vibrationen beschlossen. Mit dieser Verordnung werden die EU-Arbeitsschutz-Richtlinien über Lärm (RL 2003/10/EG) und Vibrationen (RL 2002/44/EG) sow…
Geldwerte Vorteile aus Aktienoptionen
Blickpunkt Recht & Steuern / Geldwerte Vorteile aus einem Aktienoptionsprogramm bilden im Regelfall als Anreizlohn eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit, wenn die Laufzeit zwischen Einräumung und Ausübung der Optionsrechte mehr als zwöl…
