Arbeitgeber trägt Beweislast für Lohnzahlung

Das LAG Mainz (11 Sa 245/10) stellte klar: Ein Arbeitgeber trägt die Beweislast, dass er den vereinbarten Lohn gezahlt hat. Arbeitgeber und Arbeitnehmer stritten sich um die Frage, ob Lohn gezahlt wurde – der Arbeitgeber wollte darauf verweisen, dass er in Bar gezahlt hat, konnte dazu aber nichts vorlegen. Das reichte dem Gericht so nicht. Letztlich erscheint es auch eher abwegig, zu glauben,…

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Themen: Lohn , Mainz
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Erschienen 5. Februar 2011 auf http://www.ferner-alsdorf.de.

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Arbeitgeber trägt Beweislast für Lohnzahlung

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