Kellner dürfen Trinkgeld behalten
Arbeitnehmeranwalt Stühler-Walters | 9. November 2011 — Das LAG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 9. Dezember 2010 - 10 Sa 483/10) hat entschieden, dass Kellner ihr Trinkgeld auch selber be…
Auf Grund der närrischen Zeit erfolgt der folgende Blog-Beitrag in Reimform – nach alter Fastnachts-Tradition
In Worms, der Stadt der Nibelungen,
Wurde schon so manches Lied gesungen.
Doch was in letzter Zeit geschah,
Das war wirklich sonderbar.
So hört nun folgende Geschichte,
Die ich Euch nun hier berichte.
Trinkgeld sammeln das ist fein
Und muss nicht nur beim Kellnern sein.
Nein auch an der Schwimmbadkasse,
Macht sich gut ne Kaffeetasse,
In die ein Kunde dann und wann
Kleingeld legt – sofern er´s kann.
Vier Kassiererinnen dachten das auch
Und machten deshalb davon Gebrauch
Und im ganzen letzten Jahr
Sammelten sie über 30 Euro fürwahr.
Der Arbeitgeber fand das nicht nett
Und dachte denen gebe ich´s fett!
Zu seiner eigenen Befriedigung
Entließ er alle durch Kündigung.
Doch bot er den Damen statt dessen an
Für weniger Geld zu putzen dann und wann.
Die vier Frauen waren aufgebracht:
An so etwas hatten sie nicht gedacht.
Sie klagten schnell vorm Arbeitsgericht
Und waren auf ihr Recht erpicht.
In Mainz am Rhein wurde prozessiert
Und folgendes ist do…
» Vollständiger ArtikelErschienen 12. Februar 2010 auf http://blog.betriebsrat.de.
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