Arbeitgeber haften für Verluste bei Kündigung von Betriebsrenten

Das LAG München hat am 15.3.2007 entschieden, dass ein Arbeitgeber für Verluste haftet, die Angestellte bei der Kündigung betrieblicher Lebensversicherungen erleiden. Das Urteil hat in der Fachwelt, vor allem bei Arbeitgebern, ein kleines Erdbeben ausgelöst, weil die Entscheidung die Frage aufwirft, wie Betriebsrenten, di…

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Themen: Rechtsprechung , Lebensversicherungen

Erschienen 19. Mai 2007 auf http://log.handakte.de/.

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