SV: Arbeitgeber muss Alkoholkonsum nicht unterbinden
LohnPraxis-Weblog | 26. Juli 2011 — Arbeitnehmer sind auf dem Weg zur Arbeit und zurück gesetzlich unfallversichert. Der Versicherungsschutz entfällt allerdings, w…
Wegen absoluter Fahruntüchtigkeit des Versicherten erhalten Hinterbliebene keine Unfallrente Arbeitnehmer sind auf dem Weg nach und von dem Ort ihrer Arbeitstätigkeit gesetzlich unfallversichert. Dieser Versicherungsschutz entfällt, wenn der Versicherte absolut fahruntüchtig ist. Dies gelte auch dann, wenn der Arbeitgeber den Alkoholkonsum während der Arbeit nicht verhindert hat. Dies entschied in einem heute veröffentlichten Urteil der 9. Senat des Hessischen Landessozialgerichts. Junger Familienvater stirbt mit 2,2 Promille auf der Heimfahrt Ein 30-jähriger Vater von zwei Kindern verstarb im September 2007 auf der Heimfahrt nach seiner Arbeit in einer Eisengießerei. Der Mann aus dem Landkreis Waldeck-Frankenberg wurde 1 ½ Stunden nach dem Ende seiner Spätschicht tot im Straßengraben aufgefunden. Eine Blutprobe ergab eine Alkoholkonzentration von 2,2 Promille. Berufsgenossenschaft verweist auf absolute Fahruntüchtigkeit Die Berufsgenossenschaft lehnte eine Entschädigung der Hinterbliebenen ab, weil die absolute Fahruntüchtigkeit die allein wesentliche Unfallursache gewesen sei. Die klagende Ehefrau des Verstorbenen führte dagegen an, dass im Betrieb Alkoholkonsum während der Arbeit üblich und vom Arbeitgeber toleriert werde. Zudem hätten Vorgesetzte nicht nur mitgetrunken, sondern auch selbst Alkohol mit in die Firma gebracht. Landessozialgericht: Arbeitgeber hat seine Fürsorgepflicht nicht verletzt Die Richter beider Instanzen gaben der Berufsgenossenschaft Recht. Die absolute Fahruntüchtigkeit, die bereits bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille vorliege, sei die rechtlich allein wesentliche Ursache für den Unfall gewesen. Anhaltspunkte für andere Ursachen – wie z.B. Fahrzeugmängel, schlechte Straßenverhältnisse, Verschulden Dritter oder Wildwechsel – lägen nicht vor. Der Unfallversicherungsschutz sei auch nicht aufgrund einer etwaigen Verletzung der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers erhalten geblieben. Denn Alkoholmissbrauch stelle eine eigenverantwortliche Schädigung dar.…
» Vollständiger ArtikelLohnPraxis-Weblog | 26. Juli 2011 — Arbeitnehmer sind auf dem Weg zur Arbeit und zurück gesetzlich unfallversichert. Der Versicherungsschutz entfällt allerdings, w…
Unternehmerarbeitsrecht | 27. Februar 2012 — Grundsätzlich unterliegen Unfälle auf dem Weg zur oder von der Arbeit dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Das Bayerisch…
Kanzlei Blaufelder | 2. Februar 2012 — Relative Fahruntüchtigkeit mit einem Blutalkoholgehalt unter 1,1 Promille steht Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherun…
Rechtslupe | 26. Juli 2011 — Arbeitnehmer sind auf dem Weg nach und von dem Ort ihrer Arbeitstätigkeit gesetzlich unfallversichert. Dieser Versicherungsschu…
Blickpunkt Recht & Steuern | 9. Oktober 2007 — Die Teilnehmer der Betriebsfeier sind für ihren Alkoholkonsum selbst verantwortlich. Wenn der Mitarbeiter nicht auffällig gewor…
Meyer-Köring v.Danwitz | 13. November 2007 — Nicht selten stellt sich die Frage, ob der Wirt einer Kneipe verpflichtet ist, seinem alkoholisierten Gast den Autoschlüssel ab…
Recht und Alltag | 31. Juli 2006 — Gründet ein Arbeitgeber eine neue Firma und stellt er dort einen zuvor in seiner „alten“ Firma entlassenen Arbeitnehmer neu an,…
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 5. Mai 2012 — Diese Frage hatte das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt jüngst zu beantworten. Ein Arbeitnehmer hatte sich beim Bowling mit …
Recht und Alltag | 12. April 2008 — Wird ein Versicherter auf dem Weg zur Arbeit Opfer einer Gewalttat, ist dies als Arbeitsunfall zu entschädigen. Nur wenn alle m…
Kanzlei Garben, Schlüter, Schützler & Reiss | 3. Dezember 2008 — Bei Gefahrguttransporten gilt für die Lkw-Fahrer ein absolutes Alkoholverbot. Das Landesarbeitsgericht Köln (LAG Köln 19.03.2…