Arbeiten in Polen (Arbeitsnehmerfreizügigkeit): Neue Regelungen 2007
am 26.04.2007 von http://www.schindlerboltze.de/weblog
Das polnische Ministererium für Arbeit und Sozialpolitik hat die Zugangsbeschränkungen für ausländische Arbeitnehmer in Polen aufgehoben (Erlaß vom 10. Januar 2007, Dziennik Ustaw 2007, Nr. 7, Pos. 54). Demnach können Arbeitnehmer aus den alten EU-Mitgliedsstaaten und den EFTA-Staaten nunmehr ungehindert in Polen tätig werden. Eine Arbeitserlaubnis ist nicht mehr erforderlich.
Kommentar:
Mit der Änderung der Gesetzeslage zeigt die polnische Regierung im Gegensatz zu manch anderen Presseauftritten, daß sie die Grundwerte der Europäischen Union hochhält. Denn eine der wesentlichen Grundfreiheiten ist die sog. Arbeitnehmerfreizügigkeit, also das Recht eines jeden EU-Bürgers, frei und ungehindert innerhalb der EU zu arbeiten.
Doch auch ganz pragmatische Fragen können hier berücksichtigt worden sein. Denn die polnische Wirtschaft leidet unter dem großen Fachkräftemangel [mehr]. Erwartete Lohnzuwächse von 30 % bei polnischen Bauarbeitern sprechen eine deutliche Sprache. Vielleicht findet man künftig vermehrt Deutsche in polnischen Betrieben…
Jedenfalls zeigt sich hier, wie …
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