ARAG - Zahlt nichts
am 24.04.2008 von RSV-Blog
Rechtsanwalt Falk Völker aus Freiburg bestätigt mit seinem Bericht die Erfahrungen, die viele Kollegen mit der ARAG machen:
Gegen meinen Mandanten, selbstständiger Geschäftsinhaber, Halter und nicht Fahrer, ist ein Bußgeldverfahren eingeleitet worden. Vorwurf: im Güterverkehr im EG- Kontrollgerät Schaublätter vom Unternehmer nicht ausgehändigt. Das Kontrollgerät werde zur Arbeitszeitaufzeichnungen nicht verwendet. Der Fahrer habe kein Schaublatt eingelegt. Der Fahrer habe keine Aufzeichnungen seine Arbeitszeit auf TageskKontrollblättern geführt. Der verantwortliche der Firma unterließ er es, im Fahrer die vorgeschriebenen Schaublätter auszuhändigen und diesen auf die Benutzungspfllicht hinzuweisen.
Kostendeckungsanfrage 25.3.2008, Deckungszusage am 10. April 2008. Am 15. April angemessene Vorschussrechnung bezüglich der voraussichtlich entstehenden Gebühren: Vergütungsverzeichnis RVG 5100, 5103, 5109, 5110, 5115, 7002, 7008 und Aktenpauschale der Behörde. Am 18.4.2008 schreibt mir die Rechtschutzversicherung (aus Düsseldorf):
Ihre Rechnung vom 15.4.2008 liegt uns vor. Aus den uns vorliegenden Unterlagen ist nicht ersichtlich, dass eine Terminsgebühr nach 5110 Vergütungsverzeichnis RVG und eine Zusatzgebühr nach 5115 Vergütungsverzeichnis RVG angefallen ist. Senden Sie uns bitte die entsprechenden Unterlagen zu, damit wir Ihre Rechnung ausgleichen können.
Überwiesen wurde: 0 €.
Die Strategie ist durchschaubar: Erst ein paar (überflüssige) Nachfragen, dann überlegt man vielleicht irgendwann einmal … jedenfalls braucht man bis dahin ja nichts überweisen, auch nicht das, was jetzt schon ganz sicher hätte überwiesen werden müssen.
Das ist für den Verteidiger nicht gerade motivierend. Die Redaktion rät daher den Kollegen, ARAG-Kunden auf das Verhalten des Versicherers …
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