ARAG - Vorschuss? Nie gehört! (Fortsetzung)
am 18.12.2006 von http://www.rsv-blog.de
Am 28.11.06 habe ich über eine Bußgeldsache berichtet, in welcher die ARAG sich geweigert hat, einen Vorschuss auf noch nicht angefallene Vergütung zu zahlen. Hier nun die Fortsetzung des Falles:
Mein Schreiben an den Mandanten, dass das Verhalten der ARAG nicht rechtens sei und mir gem. § 14 RVG und Rechtsprechung ein Vorschuss auch auf noch nicht entstandene Gebühren zustehe, hat der Mandant der ARAG vorgelegt, die ihm (und mir nachrichtlich) Folgendes mitteilt:
“Die von Ihrem Anwalt erhobenen Vorwürfe halten wir für völlig unberechtigt, da wir unverzüglich einen Gebührenvorschuß in Höhe von 296,20 € leisteten. Damit ist die Tätigkeit im Vorverfahren (so auch unser Vermerk auf dem Überweisungsträger) in Höhe der Mittelgebühren großzügig bevorschußt. Da noch nicht einmal ein Bußgeldbescheid vorliegt, kann man weder von einer Tätigkeit im gerichtlichen Verfahren ausgehen noch Iäßt sich alternativ die Zusatzgebühr RVG-Nr. 5115 abrechnen, sollte z.B. der anwaltliche Rat erfolgen, den ergehenden BG-Bescheid zu akzeptieren.”
Schauen wir doch einmal, was Rechtsprechung und Kommentarliteratur zu dieser Auffassung sagen:
1. “… in Höhe der Mittelgebühren großzügig bevorschußt”
Die Mittelgebühr ist grundsätzlich dann zu erstatten, wenn es sich um eine durchschnittliche Angelegenheit handelt sagt z.B. das AG München (Urteil v. 05.08.05 - 122 C 10289/05). Sie soll gelten und damit zur konkreten billigen Gebühr in den “Normalfällen” werden, d. h. in den Fällen, in denen sämtliche, vor allem die nach § 14 I 1 RVG zu berücksichtigenden Umstände durchschnittlicher Art sind, also übliche Bedeutung der Angelegenheit, durchschnittlicher Umfang und durchschnittliche Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, wirtschaftliche Verhältnisse des Auftraggebers, die dem Durchschnitt der …
ARAG läßt Versicherungsnehmer hängen
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ARAG - Fleißig beim Sparen
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ARAG - Vorschuss? Nie gehört!
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Württembergische - das neue (alte) Verständnis der Schwellengebühr
RSV-Blog / Nur zur Info vorab: Bei der Schwellengebühr handelt es sich nicht um eine solche, bei der die Schamröte anschwillt, sondern ganz im Gegenteil. Neueste Korrespondenz eines Totgeglaubten: “Die Geschäftsgebühr der Nr. 2400 VV/RVG regelt die Ve…
ARAG - Normalerweise keine Leistung
RSV-Blog / Die ARAG hat mal wieder einen anderen Betrag für angemessen erachtet als wir berechnet hatten. Für diese “Halten-wir-für-angemessen-Arroganz” ist der Versicherer ja bekannt, deswegen halten wir und viele andere Kollegen es auch für a…
