ARAG und ihre „Systemtechnik” - Update

Besonders für die Kommentatoren, die meine Aversion gegen Scheckzahlungen nicht nachvollziehen konnten:

Die ARAG hatte ich nochmals freundlich an die Sach- und Rechtslage bezüglich Scheckzahlungen erinnert unter Hinweis auf AG Hannover 515 C 16551/04 vom 25.o2.05: „Eine Zahlung per Scheck führt nämlich nicht zur Erfüllung einer Geldschuld, die grundsätzlich durch Barzahlung zu erfüllen ist, es sei denn, der Gläubiger akzeptiert diese Leistung an Erfüllungs statt”. Über die Antwort kann man nur staunen:

Ihre Ausführungen hinsichtlich der Geldzahlung gehen insoweit fehl, als wir nur Verrechnungsschecks arbeiten und keine Überweisungen vornehmen können! Wie bieten daher an, die Ihrem Mandanten entstandenen Unkosten entweder auf Nachweis oder pauschal mit 2,50 € zu erstatten und diesen Betrag mit der nächsten Zahlung anzuweisen. Wir hoffen auf Ihr Verständnis. Wir wollen Sie bzw. Ihren Mandanten sicherlich weder ärgern, noch uns sonst herausreden, haben aber nur bestimmte Möglichkeiten. Ah ja, die Tatsache, dass die ARAG (unsinnigerweise) nur mit Schecks arbeitet, ändert also die eindeutige Rechtslage und der doofe Anwalt liegt falsch. Besonders schön ist, dass ARAG mir zwischenzeitlich stur den zweiten Schreck über die Restforderung geschickt hat, allerdings … » Vollständiger Artikel
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Themen: Arag , Hannover , O2

Erschienen 23. April 2008 auf http://www.unfall-recht.info.

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