ARAG und ihre „Systemtechnik”

Der ARAG hatte ich mitgeteilt, das Scheckzahlungen ohnehin nur erfüllungshalber wirken und hier auch nicht akzeptiert werden (u.a. auch wegen des erhöhten Arbeits- und Kostenaufwandes). Was antwortet ARAG?

Aus systemtechnischen Gründen kann nur Zahlung durch Scheck erfolgen. Bei Einlösung tritt Erfüllung ein.” Das ist die wirklich mit Abstand dämlichste Begründung für Scheckzahlungen, die ich bisher gehört habe! Auf die Einlösung ihres Schecks dürf… » Vollständiger Artikel
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Themen: Arag , Scheck

Erschienen 11. April 2008 auf http://www.unfall-recht.info.

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ARAG und ihre „Systemtechnik” - Update

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