ARAG storniert Deckungszusage nach Klageerhebung
RSV-Blog | 23. Juni 2005 — Rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln. Das neue Motto der ARAG? Frau Rechtsanwältin Riedle aus 75015 Bretten reklamiert …
Am 07.08.06 bückt sich eine Mandantin während der Autofahrt nach ihrem Handy, kommt in’s Schleudern und setzt ihren PKW in den Graben; die hinzugerufene Polizei nimmt aus dem Munde der Mandantin leichten Alkoholgeruch wahr; die Atemalkoholuntersuchung ist positiv, der Führerschein wird beschlagnahmt. Am 08.08.06 - die Mandantin hat zuvor *mündlich* eine Deckungszusage erhalten - sucht sie mich auf. Ich bitte die ARAG mit Fax vom gleichen Tag unter Darstellung des o.g. Sachverhalts um schriftliche Deckungszusage und Vorschusszahlung (Faxzeit: 11:48 Uhr).
Am 18.08.06, nach 10 Tagen also, erhalte ich keine Deckungszusage (geschweige denn einen Vorschuss), sondern die Aufforderung zur “Zusendung folgender Unterlagen: - Konkreten amtlichen Schuldvorwurf”.
Fragen:
- weshalb braucht man 10 Tage, um so ein simples Standardschreiben (mit der Post!) zu versenden?
- wie sollte ich am 08.08.06, einen Tag nach dem Unfall, schon ein Schriftstück mit dem amtlichen Schuldvorwurf haben?
- woher soll ich diese Information erhalten, wenn nicht durch Kontaktaufnahme zur Polizei oder Staatsanwaltschaft? Gerade *dafür* aber will ich ja die Deckungszusage!
- u.a. nach den ARAG-ARB (§ 2 i) umfasst der Versicherungsschutz i) Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfes eines verkehrsrechtlichen Vergehens, solange nicht rechtskräftig festgestellt ist, dass der Versicherungsnehmer das Vergehen vorsätzlich begangen hat, was zum jetzigen Zeitpunkt noch gar nicht der Fall sein kann, Rechtschutz also auf jede…
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