ARAG - langsam, unnötig, unsinnig
am 18.08.2006 von http://www.rsv-blog.de
Am 07.08.06 bückt sich eine Mandantin während der Autofahrt nach ihrem Handy, kommt in’s Schleudern und setzt ihren PKW in den Graben; die hinzugerufene Polizei nimmt aus dem Munde der Mandantin leichten Alkoholgeruch wahr; die Atemalkoholuntersuchung ist positiv, der Führerschein wird beschlagnahmt.
Am 08.08.06 - die Mandantin hat zuvor *mündlich* eine Deckungszusage erhalten - sucht sie mich auf. Ich bitte die ARAG mit Fax vom gleichen Tag unter Darstellung des o.g. Sachverhalts um schriftliche Deckungszusage und Vorschusszahlung (Faxzeit: 11:48 Uhr).
Am 18.08.06, nach 10 Tagen also, erhalte ich keine Deckungszusage (geschweige denn einen Vorschuss), sondern die Aufforderung zur “Zusendung folgender Unterlagen: - Konkreten amtlichen Schuldvorwurf”.
Fragen:
- weshalb braucht man 10 Tage, um so ein simples Standardschreiben (mit der Post!) zu versenden?
- wie sollte ich am 08.08.06, einen Tag nach dem Unfall, schon ein Schriftstück mit dem amtlichen Schuldvorwurf haben?
- woher soll ich diese Information erhalten, wenn nicht durch Kontaktaufnahme zur Polizei oder Staatsanwaltschaft? Gerade *dafür* aber will ich ja die Deckungszusage!
- u.a. nach den ARAG-ARB (§ 2 i) umfasst der Versicherungsschutz i) Straf-Rechtsschutz
für die Verteidigung wegen des Vorwurfes eines verkehrsrechtlichen Vergehens, solange nicht rechtskräftig festgestellt ist, dass der Versicherungsnehmer das Vergehen vorsätzlich
begangen hat, was zum jetzigen Zeitpunkt noch gar nicht der Fall sein kann, Rechtschutz also auf jeden Fall gewährt …
Zu langsam geht es bei der ARAG
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ARAG storniert Deckungszusage nach Klageerhebung
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ARAG: Wieder einen Kunden weniger
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ARAG: Verspätete Deckungszusage an den Gegenanwalt
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ARAG - frech oder unprofessionell?
RSV-Blog / Am 21.9.05 habe ich die ARAG um Erteilung der Deckungszusage und die Hereingabe eines Honorarvorschuß gebeten, am 27.9.05 erhielt ich das Fax mit der Deckungszusage. Soweit - so gut. Auf die Vorschußbitte geht der Versicherer aber überhaupt nicht…
Muss ich erst Jura studiert haben, um die ARB zu verstehen ?
Panorama / Einem Mandanten wurde im Ermittlungsverfahren vorgeworfen eine (nur vorsätzlich begehbare) gefährliche Körperverletzung begangen zu haben. Nachdem zunächst eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung erfolgte, endete das Berufungsverf…
