BGH: Kannibalen-Spielfilm erlaubt
IP|Notiz | 31. Mai 2009 — Der Kläger ist durch Presseberichte über seine Tat als “Kannibale von Rotenburg” bekannt und rechtskräftig wegen Mordes zu eine…
Wir erinnern uns, Armin Meiwes mittlerweile rechtskräftig zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe wegen Mordes verurteilt, begehrte zunächst vor dem LG Kassel und in der Berufung der Beklagten vor dem OLG Frankfurt a.M. Unterlassung der Vorführung und Verwertung des bereits im Jahr 2006 gedrehten Filmes “Rothenburg” über die Geschehnisse rund um seine Person.
Armin Meiwes hatte im Märrz 2001 einen anderen Menschen getötet, dessen Körper ausgenommen, zerlegt, eingefroren und später teilweise verzehrt. Auf Grundlage der Tat wurde eine Art biographischer “Real-Horrorfilm” mit dem Titel “Rohtenburg” produziert. Lebensgeschichte und Persönlichkeitsmerkmale der Hauptfigur des Films sowie die Darstellung des Tathergangs entsprechen nahezu detailgenau dem realen Geschehensablauf und der tatsächlichen Biographie des Klägers, der seinerseits mit einer Produktionsgesellschaft einen Vertrag über die umfassende, exklusive und weltweite Verwertung seiner Lebensgeschichte geschlossen hat.
Nun hat der BGH die bislang dem Kläger stattgebenden Urteile aufgehoben und dessen Klage abgewiesen. Das Urteil gründet sich maßgeblich auf folgenden Erwägungen:
“Zwar könne der Film den Kläger als Person erheblich belasten, weil er die Tat auf stark emotionalisierende Weise erneut in Erinnerung rufe. Als Ergebnis der gebotenen Abwägung zwischen den Rechten des Klägers und der zugunsten der Beklagten streitenden Kunst- und Filmfreiheit müsse das Persönlichkeitsrecht des Klägers jedoch zurückstehen. Auch bestehe an der Tat ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit. Der Spielfilm enthalte keine Verfremdungen oder Entstellungen und stelle den Achtungsanspruch des Klägers als Mensch nicht in Frage. Zwar berührten die Darstellungen den besonders schutzwürdigen Kern der Privatsphäre …
» Vollständiger ArtikelErschienen 16. Juni 2009 auf http://www.berechtnend.ohrmann-legal.com.
IP|Notiz | 31. Mai 2009 — Der Kläger ist durch Presseberichte über seine Tat als “Kannibale von Rotenburg” bekannt und rechtskräftig wegen Mordes zu eine…
Rechtslupe | 26. Mai 2009 — Der Spielfilm über “Kannibalen von Rotenburg” darf nach einem heute verkündeten Urteil des Bundesgerichtshofs gezeigt werden. …
§§ Jur-Blog.de §§ | 28. Mai 2009 — BGH, Urteil vom 26. Mai 2009 - VI ZR 191/08 - Der Kläger ist durch Presseberichte über seine Tat als “Kannibale von Rotenburg…
DPMS INFO | 27. Mai 2009 — Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich vermutlich das erste Mal mit einem Snuff-Film befassen müssen. Hintergrund der Revision …
examensrelevant.de | 27. Mai 2009 — Der BGH musste sich mit dem "Kannibalen von Rotenburg" beschäftigen Der BGH (Urteil vom 26. Mai 2009 – VI ZR 191/08) hat en…
Reuters | 18. Juni 2009 — Berlin (Reuters) - Das Bundesverfassungsgericht hat es abgelehnt, die Premiere des Kinofilms über den Kannibalen von Rotenburg …
BERLIN BLAWG | 28. Januar 2006 — Berlin Blawg berichtete, dass sich Armin M., der sich zum zweiten Male vor Gericht verantworten muss, weil er einen anderen M…
BERLIN BLAWG | 4. März 2006 — Auf die sofortige Beschwerde des Armin M. gegen die Zurückweisung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durch da…
Reuters | 24. Oktober 2008 — Karlsruhe (Reuters) - Der wegen Mordes verurteilte so genannte Kannibale von Rotenburg ist vor dem Bundesverfassungsgericht ges…
strafblog | 16. Februar 2007 — Die Revision des von der Presse als "Kannibale von Rotenburg" bezeichneten Armin Meiwes ist vom Bundesgerichtshof als unbegründet …