Apples iPad ist nicht neu – meint jedenfalls eine amerikanische Richterin
Heise-online berichtete am 03.12.2011 darüber, dass das einstweilige Rechtsschutzverfahren gegen
in den USA gescheitert ist.
Apple wollte mit diesem Verfahren unter anderem den Verkauf des Samsung Galaxi Taps 10.1 verhindern. Das einstweilige
Rechtsschutzverfahren, welches vor dem LG Düsseldorf geführt wurde, hatte hingegen Erfolg. Hierüber berichteten wir bereits am
09.09.2011.
Der Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung (Az. 14c O 194/11) blieb für die deutsche Samsung Electronic GmbH damals ohne
Erfolg. Damit verhinderte das Gericht die Benutzung, die Herstellung und das in den Verkehr bringen des Samsung Tab 10.1. Die Entscheidung stützte das unter anderem darauf, dass das zu Gunsten Apple eingetragene durch Samsung verletzt werde.
Vergleicht man die Voraussetzungen für den einstweiligen in den USA und Deutschland, so lassen sich kaum stichhaltige erkennen. Das einstweilige Rechtsschutz-Verfahren (preliminary
injunction) in den USA verlangt genauso wie das in Deutschland, dass der Antragssteller einen Anspruch hat und seine Durchsetzung
durch das Abwarten des Hauptsacheverfahrens gefährdet wird.
Wie sich aus dem Blog http://fosspatents.blogspot.com ergibt, scheiterte Apple mit der Behauptung, sein iPad-Patent sei verletzt. Die
Richterin ging davon aus, dass das fehlerhaft sei.
Dies begründete sie damit, dass es an der Aussagekraft der neuen geistigen Schöpfung mangele. Ihre Zweifel ergaben sich daraus, dass
es ein von Fidler/Knight Ridder entworfenes Tablet aus dem Jahr 1994 gibt, welches unter anderen ebenfalls rechteckig ist,
abgerundete Kanten hat und in der Oberflächenbeschaffung große Ähnlichkeit mit dem iPad aufweist.
Da das einstweilige Rechtsschutzverfahren die Haupts…
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