Apple vs. Samsung: Kein Verkauf des Galaxy Tab in Deutschland (Update)

Wie Heise berichtet hat sich Apple im Streit mit Samsung vor dem LG Düsseldorf durchgesetzt: Der Verkauf von Samsungs Tablet Galaxy Tab 10.1. bleibt in Deutschland unzulässig.

Apple sah in dem Rechtsstreit seine Geschmacksmusterrechte an seinem iPad 2 durch den Verkauf des Galaxy Tab 10.1. verletzt, welche es sich im Jahr 2004 in Europa hat schützen lassen. Es geht dabei schlichtweg um die äußere Gestaltung, also das Design des iPad 2, nicht um die Software oder Hardware, die Apple im iPad 2 verbaut hat.

Der Widerspruch durch Samsung gegen die einstweilige Verfügung ist damit erfolglos geblieben: Die Richter des LG Düsseldorf bestätigten in ihrer Entscheidung nun ihre vor kurzem ergangene einstweilige Verfügung gegen den Verkauf des Tablets und sah das Galaxy Tab mit den Abbildungen des Geschmacksmusters als zu ähnlich an. Es bleibt spannend, ob Samsung gegen die Entscheidung des LG Düsseldorf nun Rechtsmittel einlegen wird.

Abzuwarten bleibt auch, ob und inwieweit Apple auch in den anderen Verfahren gegen Samsung Erfolg haben wird. Scheinbar versucht Apple mit 19 Klagen in verschiedenen Ländern …

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Themen: Verbot , Streit , Apple , Korea , Samsung , Geschmacksmuster , Galaxy , Galaxy Tab

Erschienen 9. September 2011 auf http://netzrecht.org.

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