Apple vs. Samsung: Das Urteil im Volltext
In dem zwischen und um
ein Vertriebsverbot für das Tablet Tab 10.1 liegt das
Urteil des Landgerichts Düsseldorf jetzt im Volltext vor.
Interessant ist m.E. zunächst, dass sich das Gericht nur auf Ansprüche nach dem Geschmacksmusterrecht stützt und den ergänzenden
wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz außen vor lässt.
Das Gericht befasst sich insbesondere auch mit der Frage des sog. vorbekannten Formenschatzes, also damit, ob es bereits vor dem
von Apple Designs
gegeben hat, die es ausschließen, dass man die Gestaltung von Apple als neu und eigenartig betrachten kann. Auch mit der Frage, ob
die Gestaltung (ausschließlich) technisch oder funktional bedingt ist, setzt sich das Landgericht auseinander.
Das Gericht betont sogar, dass es im Zeipunkt der Anmeldung des Gemeinschaftsgeschmacksmusters noch kaum Tablets gegeben hätte und
mithin eine geringe Musterdichte und damit ein großer gestalterischer Spielraum bestanden hat, was dazu führen soll, dass selbst
gewisse Abweichungen im Design Samsungs keinen abweichenden Gesamteindruck v…
» Vollständiger Artikel