Apple vs. Samsung - Rechtliche Einschätzung zum gerichtlichen Vertriebsverbot

Das LG Düsseldorf hat der Firma Samsung (koreanische Muttergesellschaft und deutsche Vertriebstochtergesellschaft) auf einen entsprechenden Antrag der Apple Inc wegen unzulässiger Nachahmung des Designs des iPad im Wege einer einstweiligen Verfügung verboten, den Tablet PC Galaxy Tab 10.1 in der Europäischen Union (bis auf die Niederlande) zu vertreiben. Diese gerichtliche Entscheidung, die von einigen Medien aufgegriffen worden ist, hat einiges an Unverständnis ausgelöst. Teilweise wird es als absurd angesehen, dass Apple gerichtlich so das vermeintliche Monopol auf entsprechend gestaltete Tablet PC eingeräumt wird. Aus juristischer Sicht lohnt ein differenzierterer Blick: Der Unterlassungsanspruch von Apple gründet primär auf einem sogenannten Gemeinschaftsgeschmacksmuster, welches beim Harmonisierungsamt für den europäischen Binnenmarkt (HABM) eingetragen ist. Auf einen entsprechenden Antrag können bestimmte Designs für die gesamte Europäische Union geschützt werden. Konkret geht es um das Gemeinschaftsgeschmacksmuster 000181607-0001, welches seit 2004 zugunsten von Apple eingetragen ist. Das konkret geschützte Design folgt aus der Eintragu…

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Themen: Aktuelle Entscheidungen IM Überblick , Apple , Monopol , Samsung , Tablet PC , Galaxy , Ipad

Erschienen 11. August 2011 auf http://www.rechtzweinull.de.

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Kommentar: Warum nur Apple Tablets bauen darf! » Netbooknews.de - das Netbook Blog

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Internet-Law » Was steckt hinter der Unterlassungsverfügung von Apple gegen Samsung?