Apple vs. Samsung
Das Düsseldorf hatte auf Antrag von
am 09.08.2011 eine einstweilige Verfügung erlassen, die
den Vertrieb des Tablets Tab 10.1 in der Europäischen Union untersagt.
Wie das Landgericht Düsseldorf heute mitteilt, hat Samsung gegen die Beschlussverfügung Widerspruch erhoben, über den das Gericht am
25.08.2011 mündlich verhandeln wird.
In der Pressemitteilung des Landgerichts wird außerdem erwähnt, dass die einstweilige Verfügung ohne mündliche Verhandlung im
Beschlusswege erlassen wurde, obwohl eine Schutzschrift von Samsung vorgelegen hat. Das Gericht hat die Einwendungen von Samsung also
für gänzlich unbeachtlich gehalten, ansonsten hätte es vor einer Entscheidung terminieren müssen. Der Einwand von Samsung, es sei ein
Nichtigkeitsantrag – zum Harmonisierungsamt in Alicante – in Vorbereitung, ist in jedem Falle unerheblich.
Dass das Landgericht trotz Schutzschrift durch Beschluss entschieden hat, bestätigt meine Einschätzung, dass es Samsung schwer haben
wird, eine Aufhebung der Verfügung zu erreichen. Sofern es nicht spätestens in einer Berufung gelingt, die einstwei…
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