Pressefreiheit auch für Blogger: Apple verliert Prozess
mepHisto-bLAWg | 29. Mai 2006 — SPIEGEL ONLINE: “Im Kampf um Pressefreiheit im Internet hat ein kalifornisches Berufungsgericht gegen Apple und für die Blogger en…
Im Fall “Apple vs. Does” hat ein kalifornisches Gericht gestern entschieden, dass Blogger und Online- Journalisten ebenso unter dem Schutz der Pressefreiheit stehen wie ihre Kollegen bei traditionellen Medien. Apple wollte Mitarbeiter der Websites AppleInsider und PowerPage zur Herausgabe von E-Mails zwingen, in denen Apple-Mitarbeiter mutmaßlich Firmengeheimnisse zu Produktinnovationen weitergegeben haben sollen.
Die Redakteure der beiden Websites müssen ihre Quellen nicht preisgeben und schützen die Informanten damit vor der Justiz, so wie es der erste Zusatz der US-Verfassung und das kalifornische Recht garantieren.
“Wir können uns keine Konstellation vorstellen, nach der legitime und illegitime Nachrichten von einander abgegrenzt werden können”,
so die Jury.
Die Richter befanden, dass es dem verfassungsmäßigen Schutz der Presse widersprechen würde, wenn Journalisten grundsätzlich keine Firmeninterna veröffentlichen dürften. Damit hoben die drei Berufungsrichter ein Urteil vom vergangenen Jahr auf, das Apple Recht gegeben hatte. Die einstweilige Verfügung, mit der Apple die Herausgabe von Daten der Internet Servi…
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Bonn Blawg | 31. August 2004 — Apple OK. Ich brauche keinen. Aber schön ist er schon. Erstaunlich: Apple benutzt den iPod, um Computer zu verkaufen. Das erste …
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JURAAA!DE | 8. Mai 2006 — Im neuerlichen Streit um Markenrechte zwischen Apple Computer und Apple Corps, der Plattenfirma der Beatles, konnte sich vorerst d…
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MarkenBlog | 6. Februar 2006 — Vor dem Schiedsgericht des National Arbitration Forums NAF hat der Computerhersteller Apple Computer Inc. die Domain applecompu…
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