Apple verzichtet auf Rechtsschutz: Warum nur?

Komische Sache. Warum nur verzichtet Apple auf eine schlagende Einrede? Kenntnis aus erster Hand: Apple betreibt den AppStore. Dort vertreibt es Software von Dritten. Für den AppStore hält Apple einen Weg zur Meldung von Urheberrechtsverletzungen nach dem Digital Millennium Copyright Act vor. Der funktioniert. Apple entfernt Apps wie gesetzlich vorgeschrieben, wenn der Antrag stimmt. Den zu verfassen, ist zwar eine Kunst, aber kein Mysterium. Wenn Apple so handelt, haftet die Firma nicht selbst für die gerügte Verletzung, sondern nur der Verletzer. Ein Mysterium ist allerdings, warum Apple in einem anhängigen Fall die Haftungsbefreiung nach dem DMCA nicht geltend macht. Kenntnis aus zweiter Hand: Der Fall betrifft Vogelgesang, an dem jemand Urheberrechte geltend macht. Der Gesang fand in eine App namens iBird Einzug in den AppStore. Der Inhaber verklagt den Eigentümer der App und Apple. Respektable Kommentaren berichten, dass sich Apple nicht auf den DMCA beruft und …

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Themen: Anerkennung , Sap , Apple , Digital Millennium Copyright Act , Oracle , Katastrophe , /recht-usa-2010/nolleprosequi
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 25. November 2010 auf http://anwalt.us.

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