Apple ./. Samsung wegen Galaxy Tab 10.1.

Gestern wurde öffentlich bekannt, dass Apple gegen Samsung vor dem Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung einwirkt hat, wodurch es Samsung verboten wurde, das Galaxy Tab 10.1 in der Europäischen Union zu benutzen, insbesondere herzustellen, anzubieten (einschließlich zu bewerben), in den Verkehr zu bringen, einzuführen, auszuführen und/oder zu diesen Zwecken zubesitzen.

Die Antragsschrift steht zum Herunterladen bereit (mit Facebook-Mitgliedskonto).

Apple führt aus, dass Samsung “kopiere”, wobei zunächst nur ganz allgemein die Rede davon ist, dass Samsung “innovative Technologie, die markante Benutzeroberfläche und das eleganteund markante Produktdesign” nachahme und damit “die wertvollen gewerblichen Schutzrechte der Antragstellerin” verletze.

“Das Kopieren der Produkte der Antragstellerin durch die Antragsgegnerinnen begann im Juni 2010 mit der Einführung der Galaxy-Produktlinie. Unmittelbar nachdem sie sich mit der Verletzung ihrer Patente, Geschmacksmuster und Ausstattungsrechte konfrontiert sah, hat die Antragstellerin die Antragsgegnerin zu 2) entsprechend informiert und auf ein Treffen gedrängt, welches dann am 4. August 2010 stattfand.Während dieses Treffens teilte die Antragstellerin der Antragsgegnerin zu 2) ihre Bedenken mit. Gleichwohl entschloss sich die Antragsgegnerin zu 2) dazu, die Verletzung in großem Stile weltweit fortzusetzen, was die Antragstellerin dazu zwang, in verschiedenen Jurisdiktionen Klage in Bezug auf die Galaxy-Produkte (Mobiltelefone und Tablet-Computer) einzureichen, einschließlich USA, Japan, Südkorea, Australien, Deutschland und den Niederlanden.”

In dem Verfahren vor dem LG Düsseldorf kratzt Apple allerdings nur an der Oberfläche von Samsungs Tablett anstatt sich mit dem Innenleben des Konkurrenzprodukts auseinanderzusetzen. Folgerichtig stützt Apple seine Ansprüche auf das im Jahr 2004 angemeldete Gemeinschaftsgeschmacksmuster (GGM) 000181607. Zudem beruft sich Apple auf ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz, da Apples iPad besonders eigenartig sei und Samsung diese Eigenart sklavisch nachahme.

Apple beschreibt die Merkmale seines iPads mit folgenden Eigenschaften:

“(i) ein rechteckiges Produkt mit vier gleichmäßig abgerundeten Ecken (ii) eine flache, klare Oberfläche, welche die Vorderseite des Produkts bedeckt; (iii) eine sichtbare Metalleinfassung um die flache, klare Oberfläche; (iv) ein Display, das unter der klaren Oberfläche zentriert ist(v) die Ansicht einer dünnen Einfassung, welches die Oberflächenvorderseite …

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Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 11. August 2011 auf http://sewoma.de/berlinblawg.

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