Apple ./. Samsung wegen Galaxy Tab 10.1.
Gestern wurde bekannt, dass gegen vor dem
Düsseldorf eine einstweilige Verfügung einwirkt hat, wodurch es Samsung verboten wurde, das Tab 10.1 in der Europäischen Union zu benutzen, insbesondere herzustellen, anzubieten
(einschließlich zu bewerben), in den Verkehr zu bringen, einzuführen, auszuführen und/oder zu diesen Zwecken zubesitzen.
Die Antragsschrift steht zum Herunterladen bereit (mit Facebook-Mitgliedskonto).
Apple führt aus, dass Samsung “kopiere”, wobei zunächst nur ganz allgemein die davon ist, dass Samsung “innovative Technologie, die markante Benutzeroberfläche und das eleganteund markante
Produktdesign” nachahme und damit “die wertvollen gewerblichen Schutzrechte der Antragstellerin” verletze.
“Das Kopieren der Produkte der Antragstellerin durch die Antragsgegnerinnen begann im Juni 2010 mit der Einführung der
Galaxy-Produktlinie. Unmittelbar nachdem sie sich mit der Verletzung ihrer Patente, und Ausstattungsrechte konfrontiert sah, hat die Antragstellerin die
Antragsgegnerin zu 2) entsprechend informiert und auf ein Treffen gedrängt, welches dann am 4. August 2010 stattfand.Während dieses
Treffens teilte die Antragstellerin der Antragsgegnerin zu 2) ihre Bedenken mit. Gleichwohl entschloss sich die Antragsgegnerin zu 2)
dazu, die Verletzung in großem Stile weltweit fortzusetzen, was die Antragstellerin dazu zwang, in verschiedenen Jurisdiktionen Klage
in Bezug auf die Galaxy-Produkte (Mobiltelefone und Tablet-Computer) einzureichen, einschließlich USA, Japan, Südkorea, Australien,
und den Niederlanden.”
In dem Verfahren vor dem LG Düsseldorf kratzt Apple allerdings nur an der Oberfläche von Samsungs Tablett anstatt sich mit dem
Innenleben des Konkurrenzprodukts auseinanderzusetzen. Folgerichtig stützt Apple seine Ansprüche auf das im Jahr 2004 angemeldete
Gemeinschaftsgeschmacksmuster (GGM) 000181607. Zudem beruft sich Apple auf ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz, da
Apples iPad besonders eigenartig sei und Samsung diese Eigenart sklavisch nachahme.
Apple beschreibt die Merkmale seines iPads mit folgenden Eigenschaften:
“(i) ein rechteckiges mit vier gleichmäßig
abgerundeten Ecken (ii) eine flache, klare Oberfläche, welche die Vorderseite des Produkts bedeckt; (iii) eine sichtbare
Metalleinfassung um die flache, klare Oberfläche; (iv) ein Display, das unter der klaren Oberfläche zentriert ist(v) die Ansicht
einer dünnen Einfassung, welches die Oberflächenvorderseite …
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