Apple ./. Samsung
Am 30. Januar 2012 entscheidet das OLG in dem Geschmacksmuster-Rechtsstreit der Firma Inc., USA, gegen die Samsung Electronics GmbH, Schwalbach, und die Electronics Co. Ltd., Südkorea.
Die wehrt sich gegen
die Einführung des Samsung-Tablet-PC auf dem deutschen und europäischen Markt. Mit Urteil vom 09.09.2011 hat das der deutschen Tochter
der südkoreanischen Samsung-Muttergesellschaft untersagt, das „Galaxy Tab 10.1“ in der Europäischen Union herzustellen, einzuführen
oder in Verkehr zu bringen. Der Muttergesellschaft wurde dies für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verboten. Hinsichtlich
der südkoreanischen Mutter scheide ein europaweites Verbot aus, weil insoweit keine internationale Zuständigkeit des Landgerichts
Düsseldorf gegeben sei. Apple Inc. habe – was insoweit für eine Zuständigkeit des Landgerichts erforderlich gewesen wäre nicht
glaubhaft machen können, dass die deutsche Tochter im Namen der Muttergesellschaft handele. Vielmehr sei davon auszugehen, dass die
deutsche GmbH im eigenen Namen tätig sei. Gegen dieses Urteil haben beide Parteien Berufung eingelegt. Samsung erstrebt eine
Aufhebung des Verbots und Apple Inc. eine europaweite Geltung des Verbots auch gegenüber der südkoreanischen Muttergesellschaft.
Mit Beschluss vom 15.09.2011 hat das Landgericht Düsseldorf ferner einen Antrag der Apple Inc. zurückgewiesen, den Vertrieb des
„Galaxy Tab 8.9“ in der Europäischen Union zu verbieten. Das Landgericht ist davon ausgegangen, dass eine erneute
Unterlassungsanordnung nicht erforderlich sei, weil die Anordnung aus dem Urteil vom 09.09.2011 auch den kleineren Tablet-PC erfasse.
Gegen di…
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