Apple beschränkt die Funktionalitäten des iPhones als Geschäftstelefon

Das iPhone als Blackberry-Killer? Das wird seit der Ankündigung des iPhones regelmäßig kolportiert. Doch Blackberries sind insbesondere als Geschäftshandys überaus beliebt. Das iPhone hingegen ist als solches nur begrenzt nutzbar, denn es wäre gegen den Willen Apples.

Huh? Mag man sich denken, was erzählt der da wieder? Es klingt unbegreiflich, aber Apple hat das iPhone nicht als gewerblich genutztes Produkt konzipiert und auch entsprechend seine Nutzungsbedingungen formuliert. Diese gelten zwar nicht für die Nutzung als Telefon, aber für sämtliche Inhalte, die über iTunes erworben werden: Musik und Programme. Das Musik und Filme (also die klassischen iPod-Funktionen) nur privaten Endverbrauchern über den iTunes Store angeboten werden, mag ja noch verständlich sein. Aber auch der in den iTunes Store integrierte “App Store” über den auch im Geschäftsalltag nützliche Programme bezogen werden können wie jüngst Navigationssoftware, stehen laut den Lizenzvereinbarungen nur privaten Endnutzern zur Verfügung:

1. DEFINITION DES APP STORE DIENSTES: iTunes stellt den App Store (der “Dienst”) zur Verfügung, der Ihnen erlaubt, unter den vorliegend festgelegten Bedingungen Softwareprodukte, wie beispielsweise Spiele und Anwendungen, zu lizenzieren. iTunes ist nicht der Anbieter dieser Softwareprodukte, der iTunes-Anwendung oder des iPod oder des iPhone.

2. ALTERSFREIGABE ZUR NUTZUNG DES SERVICE: Diese Dienste stehen Privatpersonen ab 13 Jahren zur Verfügung. Wenn Sie zwischen 13 Jahre und 18 Jahre alt sind, sollten Sie diese Bedingungen zusammen mit einem Elternteil bzw. Ihrem Erziehungsberechti…

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Erschienen 2. Juli 2009 auf http://www.medien-gerecht.de.

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