Appellations-was? Das Ringen um die Alterskennzeichnung von Dead Space 2
Onlinespielerecht | 24. Dezember 2010 — Zu ersten Mal in der Geschichte der USK schießt eine Oberste Landesjugendbehörde kurz vor Toresschluss quer: Das bayerische S…
Zu ersten Mal in der Geschichte der USK schießt eine Oberste Landesjugendbehörde kurz vor Toresschluss quer: Das bayerische Sozialministerium hat das “Appellationsverfahren” aus dem juristischen Dornröschenschlaf geweckt und möchte damit die von einem Prüfgremium der USK nach reichlich Hin und Her empfohlene Alterskennzeichnung des Horror-Action-Spiels “Dead Space 2″ noch verhindern – was weder Publisher Electronic Arts noch den Fans gefällt. Ohne Alterskennzeichen könnte das Spiel zwar grundsätzlich auch verkauft werden, es droht dann aber eine Indizierung durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien.
Für uns ist die Geschichte ein Anlass, einmal den juristischen Hintergrund dieses Appellationsverfahrens zu beleuchten:
Die Altersfreigabe von Computerspielen wird innerhalb der USK in einem Zusammenspiel von ehrenamtlichen Prüfern und einem Vertreter einer Obersten Landesjugendbehörde (OLJB) erteilt, der das Ergebnis des Prüfgremiums freigibt und damit das Alterskennzeichen verbindlich macht. Zum Verfahren der USK macht das JuSchG nur einige Andeutungen, eine detaillierte Regelung erfährt es ist den USK-Grundsätzen.
Diese Grundsätze sehen in §§ 6 bis 9 bereits eine Art “Instanzenzug” innerhalb der USK vor: Gegen die Entscheidung eines Prüfgremiums ist ein Berufungsverfahren, gegen die Berufungsentscheidung noch das Beiratsverfahren zulässig. Bevor aber nach Abschluss des Beiratsverfahrens eine Freigabe erteilt wird, erhalten die OLJB aller Bundesländer (in der Regel die jeweiligen Sozial- oder Familienministerien) nochmals Gelegenheit, zu widersprechen und eine erneute Prüfung zu verlangen, was nun erstmals geschehen ist. Diese von der USK in § 10 der Grundsätze “Appellationsverfahren” getaufte Möglichkeit ist – etwas versteckt und verklausuliert – am Ende von § 14 Abs. 6 Satz 2 JuSchG verankert, der immer den einzelnen Ländern eine letztgültige Entscheidung vorbehalten will.
Innerhalb von 10 Tagen nach der Prüfungssitzung im Beiratsverfahren kann jedes Land das Appellationsverfahren einleiten – und dann muss erneut geprüft werden. Mit Dead Space 2 muss sich die USK im Januar dann zum sechsten Mal befassen. Anders als in den vorherigen “Instanzen” entscheidet allerdings jetzt ein Gremium, das nicht mehr mehrheitlich mit ehrenamtlichen Prüfern, sondern ausschließlich mit Vertretern der OLJB besetzt ist. Würde das Kennzeichen dort verweigert, bliebe dem Publisher nur noch de…
» Vollständiger ArtikelErschienen 24. Dezember 2010 auf http://spielerecht.de.
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Bundesprüfstelle - Gesetzlicher Jugendmedienschutz und Medienerziehung; Informationen zum Jugendmedienschutz, zum Indizierungsverfahren, zu Chancen und Risiken von Medien sowie Tipps zum Umgang mit Medien im Erziehungsalltag. Publikationen der BPjM zum Download
Kurz vor Weihnachten gibt es noch eine weniger erfreuliche Nachricht aus dem deutschen Hauptquartier von Electronic Arts (EA): Die bayerische Landesregierung versucht offenbar, den Release von Dead Space 2 zu stoppen.
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