Apollo Media GmbH & Co. 5. Filmproduktion KG – erneuter Erfolg für Anleger! Landgericht Düsseldorf verurteilt Mercurion AG zum
Schadensersatz
CLLB Rechtsanwälte erzielen einen weiteren Erfolg für Anleger der Apollo Media GmbH & Co. 5. Filmproduktion KG. Nachdem bereits
das
OLG Köln, Urteil vom 15.04.2008,
OLG Köln, Urteil vom 19.08.2008 sowie das
LG Ellwangen, Urteil vom 16.04.2009
Anlegern wegen der fehlerhaften Beratung im Zusammenhang mit Beteiligungen an den Medienfonds Apollo Media GmbH & Co. 3., 4. und
/ oder 5. Filmproduktion KG Schadensersatz zugesprochen haben, hat das Düsseldorf die anlegerfreundliche Rechtsprechung mit seiner Entscheidung vom 18.09.2009
bestätigt.
Mit Urteil vom 18.09.2009 hat das Landgericht Düsseldorf der von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Klägerin Schadenersatz in
Höhe von € 26.709,67 gegen die beratende Gesellschaft Mercurion AG zugesprochen. Auf deren Empfehlung hin hatte der Anleger, dessen
Schadensersatzanspruch von der Klägerin geltend gemacht wurde, eine Beteiligung an der Apollo Media GmbH & Co. 5. Filmproduktion
KG erworben.
Hintergrund für die Verurteilung der Mercurion AG war die unterbliebene Aufklärung des Anlegers vor der Anlageentscheidung darüber,
dass bereits am 24.1.1997 vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen Zweifel an der Seriosität und Bonität des
Erlösausfallversicherers des Fonds, nämlich der New England International Surety Inc. (NEIS) geäußert wurden. Die Ansprüche seien
nicht verjährt, so das Gericht, da selbst aus Geschäftsberichten bis Ende 2005 keine konkreten Tatsachen zu entnehmen seien im
Hinblick auf die Falschberatung zum Erlösausfallversicherer NEIS.
Das Urteil, so Dr. Henning Leitz von
der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, hat ebenso wie die bereits in 2008 von der Kanzlei erstrittenen Urteile des 24. Senats des OLG Köln
sowie das im April 2009 erstrittene Urteil des LG zugunsten geschädigter Anleger von Apollo - Medienfonds weitreichende Konsequenzen für alle Anleger
der Apollo Media Fonds 3, 4 und 5.
Sofern Anleger vorgenann…
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