Apollo Media GmbH & Co. 5. Filmproduktion KG – erneuter Erfolg für Anleger! Landgericht Düsseldorf verurteilt Mercurion AG zum Schadensersatz

CLLB Rechtsanwälte erzielen einen weiteren Erfolg für Anleger der Apollo Media GmbH & Co. 5. Filmproduktion KG. Nachdem bereits das

OLG Köln, Urteil vom 15.04.2008,

OLG Köln, Urteil vom 19.08.2008 sowie das

LG Ellwangen, Urteil vom 16.04.2009

Anlegern wegen der fehlerhaften Beratung im Zusammenhang mit Beteiligungen an den Medienfonds Apollo Media GmbH & Co. 3., 4. und / oder 5. Filmproduktion KG Schadensersatz zugesprochen haben, hat das Landgericht Düsseldorf die anlegerfreundliche Rechtsprechung mit seiner Entscheidung vom 18.09.2009 bestätigt.

Mit Urteil vom 18.09.2009 hat das Landgericht Düsseldorf der von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Klägerin Schadenersatz in Höhe von € 26.709,67 gegen die beratende Gesellschaft Mercurion AG zugesprochen. Auf deren Empfehlung hin hatte der Anleger, dessen Schadensersatzanspruch von der Klägerin geltend gemacht wurde, eine Beteiligung an der Apollo Media GmbH & Co. 5. Filmproduktion KG erworben.

Hintergrund für die Verurteilung der Mercurion AG war die unterbliebene Aufklärung des Anlegers vor der Anlageentscheidung darüber, dass bereits am 24.1.1997 vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen Zweifel an der Seriosität und Bonität des Erlösausfallversicherers des Fonds, nämlich der New England International Surety Inc. (NEIS) geäußert wurden. Die Ansprüche seien nicht verjährt, so das Gericht, da selbst aus Geschäftsberichten bis Ende 2005 keine konkreten Tatsachen zu entnehmen seien im Hinblick auf die Falschberatung zum Erlösausfallversicherer NEIS.

Das Urteil, so Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, hat ebenso wie die bereits in 2008 von der Kanzlei erstrittenen Urteile des 24. Senats des OLG Köln sowie das im April 2009 erstrittene Urteil des LG Ellwangen zugunsten geschädigter Anleger von Apollo - Medienfonds weitreichende Konsequenzen für alle Anleger der Apollo Media Fonds 3, 4 und 5.

Sofern Anleger vorgenann…

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Themen: Rechtsanwalt , Landgericht , Lte , Ellwangen
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 25. September 2009 auf http://www.cllb.de.

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