Apfel und Galaxien

An vielen Stellen war heute bereits zu lesen, dass Samsung zwei seiner Galaxy Tab Modelle nicht in Deutschland vertreiben darf, denn so entschied heute das OLG Düsseldorf. Udo Vetter weist in diesem Zusammenhang aber auf einen wichtigen Umstand hin: Apple hatte sich in seinen Anträgen maßgeblich darauf gestützt, Samsung verletze angemeldete Geschmacksmuster. Doch in ebendiesem Punkt geben die Richter Apple nicht Recht. Das Galaxy Tab verletze zwar die Vorschriften gegen unlauteren Wettbewerb, indem es in unlauterer Weise das iPad nachahme und damit vom Prestige dieses Produktes zehre. Das Geschmacksmuster aber berührt das Ganze noch nicht, denn dazu ist das Design zu unterschiedlich. Für eine Geschmacksmusterverletzung braucht man eben richtigerweise eine kaum mehr zu übersehende Kopie eines Produktes. Ansonsten wäre Auseinandersetzungen nur wegen irgendwelcher Trivialanmeldungen von Geschmacksmustern geradezu unausweichlich. Die Entscheidung in dieser Weise ist sicher vertretbar. Wäre nach der Forderung von Apple beschieden worden, hätte schließlich sogut wie jede etwa DIN A4 große, mit abgerundeten Ecken versehene Gerätschaft in Deutschland verboten werden müssen. Nostalgie-Kreidetafeln und das ein oder andere Designergeschirr hätten dann ja fast noch mehr mit dem iP…

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Themen: Gerichtsentscheidungen , Apple , Samsung , Laptops , Prestige , Galaxy , Verlinkt , Ipad

Erschienen 31. Januar 2012 auf http://de-lege-lata.blogspot.com.

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