“Optionstickets” für Fußball-WM, Einigung zwischen VZBV und Organisationskomitee
am 21.12.2005 von BERLIN BLAWG
Im Streit zwischen Verbraucherschützern und dem Organisationskomitee der Fußball Weltmeisterschaft gibt es nach Darstellung der Verbraucherzentrale Bundesverband einen Vergleich. Dieser umfaßt u.a. Änderungen in den AGB des Organisationskomitees für den Verkauf sog. Optionstickets in folgenden Punkten:
- Bei den Optionstickets gibt es jetzt ein Rücktrittsrecht. Bis zum 15. April 2006 können Bewerber ohne Angabe von Gründen aus dem Optionsprogramm zurück treten. Die Betroffenen bekommen ihr Geld inkl. Gebühren innerhalb von vier Wochen erstattet.
- Der …
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