Anwendung neuer BFH-Entscheidungen

Das Bundesfinanzministerium hat die Liste der allgemein anzuwendenden BFH-Entscheidungen erweitert.

Hintergrund ist, dass in einem finanzgerichtlichen Verfahren ergangene und rechtskräftig gewordene Entscheidungen nur die am Rechtsstreit Beteiligten und ihre Rechtsnachfolger binden. Die Finanzverwaltung ist nicht verpflichtet, die Entscheidungsgrundsätze auf vergleichbare Fälle anzuwenden. Erst durch eine Veröffentlichung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs im Bundessteuerblatt Teil II werden die Finanzämter angewiesen, diese Entscheidungen auch in vergleichbaren …

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Themen: Rechtsprechung , Bundesfinanzministerium , Bfm

Erschienen 2. Juni 2006 auf http://log.handakte.de/.

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