Anwendbarkeit der früheren Beihilfevorschriften des Bundes

Die Regelungen der früheren Beihilfevorschriften des Bundes in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. November 2001 – BhV -, zuletzt geändert durch die 28. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Beihilfevorschriften vom 30. Januar 2004, sind für Aufwendungen von beihilfeberechtigten niedersächsischen Landesbeamten, die bis zum Inkrafttreten der Niedersächsischen Beihilfeverordnung vom 7. November 2011 am 1. Januar 2012 entstanden sind, anwendbar.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die früheren Beihilfevorschriften des Bundes für grundsätzlich weiterhin anwendbar gehalten, und zwar für einen Übergangszeitraum, der spätestens bei Ablauf der im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Mai 2008 andauernden 16. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages geendet hat. Die 16. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages hat allerdings am 26.10.2009 geendet. Die vom Bundesverwaltungsgericht genannte Übergangsfrist war mithin zu dem hier maßgeblichen Zeitpunkt des 19.03.2010 (Rechnungsdatum) abgelaufen. Im Gegensatz zum Bund und zu anderen Bundesländern ist der niedersächsische Verordnungsgeber nicht in der Lage gewesen, innerhalb dieser Frist eine neue, dem Gesetzesvorbehalt genügende Beihilfeverordnung zu erlassen, obgleich auf Bundesebene die Bundesbeihilfeverordnung – BBhV – vom 13.02.2009 erlassen worden ist, an der sich der niedersächsische Verordnungsgeber hätte orientieren können, und obgleich der niedersächsische Gesetzgeber zum 1.04.2009 ein neues niedersächsisches Beamtengesetz beschlossen hat. Die Niedersächsische Beihilfeverordnung – NBhVO – ist vielmehr erst am 7.11.2011 beschlossen worden und zum 1.01.2012 in Kraft getreten.

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht folgt der Auffassung, dass der niedersächsische Gesetzgeber nicht bereits mit der Übergangsvorschrift des § 120 Abs. 1 NBG n. F. und der darin enthaltenen Verweisung die früheren Beihilfevorschriften des Bundes als eigene parlamentarische, dem Gesetzesvorbehalt genügende Regelung erlassen hat.

Gleichwohl richtet sich bis zum Inkrafttreten der Niedersächsischen Beihilfeverordnung (NBhVO) vom 07.11.2011 am 01.01.2012 die Prüfung der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen nicht lediglich nach den Kriterien der Notwendigkeit und Angemessenheit, sondern nach den früheren Beihilfevorschriften des Bundes.

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht teilt nicht die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts Göttingen, wonach nach Ablauf der 16. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages über die Beihilfeansprüche niedersächsischer Beamter allein auf der Grundlage der Kriterien der Notwendigkeit und Angemessenheit zu entscheiden sei. Der Senat ist vielmehr mit dem Verwaltungsgericht Braunschweig der Auffassung, dass die vom Bundesverwaltungsgericht genannte Übergangsfrist des Ablaufs der 16. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages nicht für niedersächsische Landesbea…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Beihilfe , Bund
Rechtsgebiet: Beamtenrecht

Erschienen 25. Januar 2012 auf http://www.rechtslupe.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Bundesversammlung wählt neuen Präsidenten

Reuters | 30. Juni 2010 — Berlin (Reuters) - Die Bundesversammlung wählt heute (Mittwoch) einen neuen Bundespräsidenten. Aussichtsreichster Kandid…

Wulff bei Präsidentenwahl im ersten Durchgang durchgefallen

Reuters | 30. Juni 2010 — Berlin (Reuters) - Der von Schwarz-Gelb nominierte Kandidat für das Amt des Bundespräsidenten, Christian Wulff, ist im e…

Praxisgebühr auch für Beamte

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 1. Juni 2009 — Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass auch Beamte und ihre beihilfeberechtigten Familienangehörigen d…

Urteil - Auch Beamte müssen Praxisgebühr zahlen

Reuters | 30. April 2009Berlin (Reuters) - Auch Beamte und ihre beihilfeberechtigten Familienangehörigen müssen bei Arztbesuchen die Praxisgebühr zahle…

Sauerstoffbehandeltes Frischfleisch

Rechtslupe | 12. Dezember 2008 — Nicht verpacktes Frischfleisch, das nach dem sogenannten Master-Depot-System mit Sauerstoff behandelt wurde, muss von den Verk?…

Wulffs Kreditaffäre - Landtag in Niedersächsen gegen Untersuchungsausschuss

FOCUS Online | 23. Februar 2012 — Im Niedersächsischen Landtag hat einzig die Linke für einen Untersuchungsausschuss zur Kreditaffäre von Ex-Bundespräsident Christi…

Beamte und Praxisgebühr

Schlosser Aktuell | 11. September 2009 — Müssen auch Beamte die Praxisgebühr bezahlen? JA! Sagte das Bundesverwaltungasgericht. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzi…

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung im Beihilferecht

Rechtslupe | 30. Januar 2012 — Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung beihilferechtlicher Streitigkeiten ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage zum Zei…

Kandidatur für niedersächsischen Landtag - SPD-Linke fürchtete sich vor Basta-Doris

FOCUS Online | 29. Januar 2012 — Die geplante Landtags-Kandidatur von Doris Schröder-Köpf stößt nicht auf viel Gegenliebe. Besonders der linke Flügel der SPD mach…

Vollstreckungsanfragen werden nicht per Bus & Bahn transportiert

ADMIGRA | 1. November 2011 — Das Amtsgericht Goslar wird Niedersachsens Zentrales Vollstreckungsgericht. Das freut mich als Lokalpatriot, ist aber eigentlic…