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Anwaltsverdienst

am 22.01.2008 von Rechtsanwalt Hänsch, Dresden

Der Anwaltsgerichtshof Nordrhein-Westfalen hat entschieden (AGH NW, Beschluss vom 02.11.2007, Az. 2 ZU 7/07), dass ein angestellter Anwalt als Berufsanfänger mindestens 2.300 Euro brutto monatlich verdienen muss:

Ein Grundgehalt von 1.000 € brutto als Einstiegsgehalt für einen anwaltlichen Berufsanfänger ist unangemessen und sittenwidrig. Es ist von mindestens 2.300,- € als Richtmaß für das Einstiegsgehalt eines Rechtsanwaltes ohne besondere Spezialisierung, ohne besondere Zusatzqualifikation, ohne Prädikatsexamen bei einer Vollzeitstelle auszugehen.

Das klingt natürlich schön, geht aber massiv an der Realität vorbei. Wenn solch ein “Mindestlohn” gilt, der sich bei den angesprochenen Junganwälten (”ohne besondere Spezialisierung, …

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