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Anwaltsregress für "lau"?

am 24.07.2008 von RA J. Melchior, Wismar

Thomas Mann ist jedem Literaturkenner wohlbekannt und erfreut sich noch immer großer Popularität. Ein Namensvetter- dazu noch Dr. iur. - dürfte sich weniger beliebt machen:

3 Schritte zu Ihrem risikolosen Erfolg: Partnerschaft - Risikoübernahme - Beiderseitiger Nut-zen
Am Anfang steht die Prüfung, ob eventuelle Ansprüche Aussicht auf Erfolg haben. Sind die Erfolgsaussichten schlecht oder die Bonität des Gegners ist nicht gegeben, ist der Fall für uns erledigt. Die Kosten für die Prüfung tragen wir.
Wenn Ihr Anspruch Aussicht auf Erfolg hat, übernehmen wir sämtliche Anwalts-, Gutachter- und Verfahrenskosten. Wird der Prozess verloren, tragen wir sämtliche Kosten, auch die Honorare für die gegnerischen Anwälte. Sie gehen also kein Risiko ein!
Gewinnen Sie den Prozess erhalten wir eine faire Erfolgsbeteiligung. Der Anteil bewegt sich zwischen 15% und 30%, je nach eingeklagtem und vom Gegner bezahlten Betrag.

Sieh an, ein Prozessfinanzierer für Anwaltsregresse.- Interessant wäre nur, ob diese Firma die Verfahren selbst betreibt, oder Anwälte beauftragt (um diese dann ggf. selbst in Regress zu nehmen, falls diese den selbigen vergeigen).
Aufschlussreich auch ein Bespiel für eine „Regressfall:

Herr X wurde von seinem Anwalt in ein Berufungsverfahren geführt. Nachdem die 1. Instanz verloren war, sagte der Anwalt, das Urteil kann keinen Bestand haben, bitte vereinbaren Sie einen Termin, ich werde Ihnen mehrere Gründe darlegen, warum die 1. Instanz angefochten werden muss. Herr X ließ Berufung einlegen und die Berufungsinstanz schrieb nach einiger Zeit, die Berufung wird nach § …

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